Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen als Voraussetzung für die Weitergewährung von Kinderbetreuungsgeld

Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) ist an die korrekte Durchführung und den Nachweis der ersten zehn Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen (fünf der Mutter während der Schwangerschaft und fünf des Kindes nach der Geburt) bei der Krankenkasse gekoppelt.

Die Ärztin/der Arzt trägt jede Untersuchung in den Eltern-Kind-Pass ein.

Bei der Antragstellung müssen die fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und die erste Untersuchung des Kindes (in Kopie) nachgewiesen werden. Die restlichen Untersuchungen müssen bis zum 15. Lebensmonat des Kindes (ebenfalls in Kopie) nachgewiesen werden. 

Wird nur eine Untersuchung nicht rechtzeitig nachgewiesen, so werden vom Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich 1.300 Euro abgezogen! Wenn beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld beziehen, erfolgt der Abzug von 1.300 Euro bei jedem der Elternteile

Bei Mehrlingsgeburten müssen die Untersuchungen für jedes Kind extra nachgewiesen werden. 

Als Nachweis für die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen dienen die drei Formblätter aus dem Eltern-Kind-Pass. Auf den Formblättern müssen alle Untersuchungen durch Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes bestätigt sein (auch die interne Untersuchung ist durchzuführen und durch Ärztin/Arzt zu bestätigen).

Tipp

Fertigen Sie eine Kopie der Nach­weisblätter an, aber belassen Sie die Originalblätter im Eltern-Kind-Pass. Die Krankenkasse behält sich vor, die Originale zu einem späteren Zeitpunkt abzuverlangen.

Untersuchungen im Ausland können anerkannt werden, wenn sie nach Art, Anzahl und Zeitpunkt exakt gleich sind wie die österreichischen Untersuchungen. Geeignete ärztliche Bestätigungen, die das nachweisen, müssen vorgelegt werden. 

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt