Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Allgemeines zur Konkurseröffnung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Der Antrag auf Konkurseröffnung und Eröffnung des Konkursverfahrens für Privatpersonen ist von der Schuldnerin/dem Schuldner, die/der kein Unternehmen betreibt oder von deren/dessen Gläubigerinnen/Gläubigern beim Bezirksgericht einzubringen.
Hier finden Sie den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens zum Download. Die Formulare liegen auch bei Gericht oder den Schuldenberatungsstellen auf. Die Anträge auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.
Voraussetzungen
Die Anträge können auch mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.
Nach Konkurseröffnung können folgende Informationen über die Insolvenzdatei oder bei Gericht kostenlos (auch telefonisch) eingeholt werden:
- Daten der Schuldnerin/des Schuldners
- Daten der Gläubigerinnen/Gläubiger
- Anschrift der Masseverwalterin/des Masseverwalters
- Frist für die Forderungsanmeldung
- Datum der Gläubigerversammlung
- Prüfungstagsatzung
Fristen
Der Konkurseröffnungsantrag ist von der Schuldnerin/vom Schuldner ohne schuldhaftes Zögern spätestens 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu stellen.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz