Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Mitnahme von Tabakwaren im Grenzverkehr
Geringere Freimengen
Im Grenzverkehr sind die Mengen an Tabakwaren, die mitgenommen werden dürfen, geringer.
Die Regelungen für den Grenzverkehr gelten grundsätzlich für:
- Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Grenzgebiet (das ist das Gebiet, das in einer Entfernung von bis zu 15 Kilometer Luftlinie vom Ort der Einreise liegt)
- Grenzarbeitnehmerinnen/Grenzarbeitnehmer, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit die Grenze überschreiten
- Besatzungen von Verkehrsmittel, die für die Reise aus einem Drittland eingesetzt werden
Die Regelungen für den Grenzverkehr gelten grundsätzlich nicht, wenn eine/ein von dieser Regelung betroffene Reisende/betroffener Reisender nachweist, dass sie/er
- aus diesem Grenzgebiet des Mitgliedstaates ausreist oder,
- nicht aus dem Grenzgebiet des benachbarten Drittlandes (das ist ein Gebiet, das in einer Entfernung von bis zu 15 Kilometer Luftlinie vom Ort der Einreise liegt) zurückkommt.
Folgende Mengen an Tabakwaren können im Grenzverkehr pro Tag ab einem Alter von 17 Jahren abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:
Zigaretten: 25 Stück oder
Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 10 Stück oder
Zigarren: 5 Stück oder
Rauchtabak: 25 Gramm oder
eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren.
Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.
Beispiel
40 Prozent der Zigarettenmenge und 60 Prozent der Tabakmenge, also 10 Stück Zigaretten und 15 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.
"Kleiner Grenzverkehr"
Der "kleine Grenzverkehr" ist insbesondere der Anrainerverkehr über die Zollgrenze zur Schweiz und zum Fürstentum Liechtenstein. Hier bestehen weitergehende Befreiungen und andere Vorrechte für Anrainer. Das Zollamt bietet detaillierte Informationen dazu.
Samnauntal
Wenn Personen, deren gewöhnlicher Wohnsitz in Österreich liegt, direkt von der schweizerischen Enklave Samnauntal Tabakwaren nach Österreich mitnehmen, gelten folgende Höchstmengen:
Zigaretten: 40 Stück oder
Zigarillos: 20 Stück oder
Zigarren: 10 Stück oder
Rauchtabak: 50 Gramm oder
Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.
Beispiel
50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 20 Stück Zigaretten und 25 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.
Eine direkte Einfuhr von im Samnauntal erworbenen Tabakwaren liegt jedenfalls dann vor, wenn die Einreise über die Zollstellen Pfunds, Spiss oder Martinsbruck erfolgt. Sollten die allgemeinen Höchstgrenzen beantragt werden, ist nachzuweisen, dass die Waren nicht im Samnauntal erworben wurden.
Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen