Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Ausländischer Führerschein – Umschreibung

Allgemeine Informationen

EU- bzw. EWR-Führerscheine

EU- bzw. EWR-Führerscheine werden in Österreich anerkannt, d.h. sie müssen nicht, können jedoch auf freiwilliger Basis umgeschrieben werden.

Lenkberechtigungen für die Klassen C (C1) oder D (D1), die in einem anderen EWR-Staat erteilt wurden, sind bei Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich bis zu dem im Ausstellungsstaat vorgesehenen Zeitpunkt, höchstens aber fünf Jahre gültig, wenn sie bis dahin nicht umgeschrieben werden.

Hinweis

Bei Umschreibungen von EWR-Führerscheinen (egal ob auf freiwilliger Basis oder wegen Fristablaufs) hat die Behörde eine Anfrage im Ausstellungsstaat des Führerscheins vorzunehmen, um zu klären, ob etwas gegen die Ausstellung des österreichischen Führerscheins spricht. Diese Anfrage kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Führerscheine

Verlegt die Besitzerin/der Besitzer eines Nicht-EWR-Führerscheins ihren/seinen Wohnsitz nach Österreich, ist das Lenken von Kraftfahrzeugen grundsätzlich sechs Monate zulässig. Danach verliert der Führerschein seine Gültigkeit und muss umgeschrieben werden.

Grundsätzlich können nur gültige ausländische Führerscheine umgeschrieben werden. Abgelaufene Fristen aus dem Herkunftsstaat sind auch in Österreich zu beachten.

Bei der Umschreibung von Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Führerscheinen muss grundsätzlich eine praktische Fahrprüfung abgelegt werden. Hierfür müssen sie ein geeignetes Kraftfahrzeug der entsprechenden Lenkberechtigungsklasse zur Verfügung stellen.

Für die Umschreibung folgender Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Führerscheine ist jedoch keine praktische Fahrprüfung notwendig:

  • Für alle Klassen: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Kosovo, Monaco, Montenegro, San Marino, Schweiz, Serbien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
  • Für die Klasse B: Australien, Bosnien-Herzegowina, Hongkong, Israel, Kanada, Neuseeland, Nordmazedonien, Republik Südafrika, Republik Korea, USA, Vereinigte Arabische Emirate

Österreicherinnen/Österreicher, die außerhalb der EU bzw. des EWR einen Führerschein erworben haben, müssen den ausländischen Führerschein auch umschreiben lassen. Eine Umschreibung ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie sich in dem Land, in dem Sie den ausländischen Führerschein erworben haben, mindestens sechs Monate aufgehalten haben.

Voraussetzungen

Die Besitzerin/der Besitzer des ausländischen Führerscheins muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Fristen

Ein Führerschein aus einem Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Staat muss innerhalb von sechs Monaten ab erstmaliger Gründung eines Wohnsitzes in Österreich umgeschrieben werden.

Zuständige Stelle

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Austausch des ausländischen Führerscheins stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

Achtung

Durch etwaige kriminaltechnische Untersuchungen kann sich das Umschreibungsverfahren verzögern. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Führerscheinbehörde, wie lange das dauert.

Erforderliche Unterlagen

Von den meisten Führerscheinbehörden werden die Originaldokumente und eine Kopie verlangt.

Bei freiwilliger Umschreibung eines EU- bzw. EWR-Führerscheins:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Ausländischer Führerschein
  • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Besitzerin/den Besitzer einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)
  • Eventuell Auszug aus der Führerscheinkartei des Ausstellungsstaates und eventuell eine Übersetzung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
  • Eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)

Bei Umschreibung eines Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Führerscheins:

  • Reisepass
  • Ausländischer Führerschein
  • Unter Umständen eine Übersetzung des Führerscheins
  • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Besitzerin/den Besitzer einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)
  • Ärztliches Gutachten
  • Eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)

Im Einzelfall können von der Führerscheinbehörde weitere Dokumente verlangt werden.

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Kosten

  • Austausch: 60,50 Euro

Prüfgebühren und Kosten für das ärztliche Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten.

Zusätzliche Informationen

Falls der ausländische Führerschein nicht in deutscher Sprache abgefasst ist, gilt dieser nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder mit einer Übersetzung.

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Führerscheinantrag

Letzte Aktualisierung: 24. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur