Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Bauverfahren – Baubewilligung

Allgemeine Informationen

Im Bauverfahren werden u.a. grundsätzlich folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:

  • Geringfügige bzw. anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
    Je nach Bundesland können das sein: Maßnahmen zur Instandhaltung, Verbesserung und Sanierung wie beispielsweise Fassadenrenovierung, Geräteschuppen, Tausch von Türen und Fenstern, Kompostieranlagen etc.
  • Anzeigepflichtige Bauvorhaben
    Je nach Bundesland können das sein: Änderung in der Raumeinteilung und Raumwidmung, Badeinbau, Loggienverglasung, Errichtung oder Änderung eines kleinen Gebäudes, etwa eines Gartenhauses, einer Garage, einer Umzäunung, eines Wintergartens, einer Terrasse etc.
  • Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
    Errichtung eines neuen Gebäudes (z.B. Wohnhäuser, Bürohäuser, Industriebetriebe, Einfamilienhäuser), aber auch Zubauten und größere Umbauten an solchen Baulichkeiten

Voraussetzungen

Je nach Bauvorhaben werden die Nachbarinnen/Nachbarn von Ihrem Bauvorhaben verständigt. Möglicherweise kann es auch zu einer Bauverhandlung (nicht in allen Bundesländern) kommen. Bei der Bauverhandlung wird allen involvierten Personen und Behörden Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und Interessen gegeben.

Liegen schließlich alle Voraussetzungen vor, wird Ihnen die Baubewilligung schriftlich erteilt bzw. entsteht eine solche durch Ablauf von Fristen.

Fristen

Die Baubewilligung erlischt nach Ablauf einer festgesetzten Frist, wenn Sie nicht mit Ihrem Bauvorhaben beginnen oder das Haus fertigstellen. Weiters muss das Gebäude binnen einer bestimmten Frist fertiggestellt werden. Je nach Bundesland können über Antrag die Fristen verlängert werden.

In manchen Bundesländern ist eine Baubeginnsanzeige notwendig – am Ende des Bauvorhabens ist eine Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsanzeige erforderlich.

Zuständige Stelle

Die Behörde überprüft die Vollständigkeit des Ansuchens und ob zwingende Vorschriften dem Bauvorhaben entgegenstehen.

Verfahrensablauf

Da der Verfahrensablauf von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist, ist es empfehlenswert, sich direkt an die zuständigen Ansprechpersonen in Ihrer Gemeinde zu wenden. In vielen Gemeinden gibt es eine eigene Auskunftsstelle für alle Fragen, die sich auf das Thema "Bauen" beziehen oder es werden Bausprechtage abgehalten. Zusätzlich werden auch Merkblätter und Broschüren angeboten.

Im Regelfall müssen Sie bei der zuständigen Behörde ein schriftliches Bauansuchen stellen bzw. eine Bauanzeige machen, um eine Bewilligung für die Durchführung Ihres Bauvorhabens zu erlangen.

Erforderliche Unterlagen

  • Baupläne
  • Schriftliche Baubeschreibungen
  • Nachweise des Grundeigentums
  • Statische Berechnungen
  • Energieausweis etc.

Zusätzliche Informationen

Auf Baustellen ist auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu achten. Dies soll durch die Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten gewährleistet werden. Bauherrinnen/Bauherren können ihre rechtlichen Verpflichtungen nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) auf Projektleiterinnen/Projektleiter übertragen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Da das Bauwesen der Landesgesetzgebung unterliegt, gibt es in Österreich nicht eine, sondern neun unterschiedliche Bauordnungen. Eine Auflistung der wichtigsten Baugesetze in ihrer aktuellen Fassung, geordnet nach Bundesländern, findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion