Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Gesamtübersicht über alle Entlastungspakete

Entlastungspaket 1

Energiepaket mit einem Volumen von insgesamt 1,7 Mrd. Euro:

  • Energiekostenausgleich: 600 Mio. Euro
  • Ökostrompauschale: 350 Mio. Euro
  • Ökostrom-Förderbeitrag: 520 Mio. Euro
  • Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen: 200 Mio. Euro

Entlastungspaket 2

Energiepaket mit einem Volumen von über 2 Mrd. Euro:

  • Erhöhung des Pendlerpauschales (BMF) um 50 Prozent, Vervierfachung des Pendlereuros und Erhöhung der SV-Rückerstattung für Pendlerinnen/Pendler mit niedrigem Einkommen um 100 Euro (60 Euro im Jahr 2022 und 40 Euro im Jahr 2023): 420 Mio. Euro
  • Preissenkungen im öffentlichen Verkehr und Angebotserweiterungen: 150 Mio. Euro
  • Senkung der spezifischen Energieabgaben (Erdgasabgabe (USP) und Elektrizitätsabgabe (USP)) um rund 90 Prozent: 900 Mio. Euro
  • Es ergeht eine Weisung an den Kartellanwalt (BMJ) zur Kontrolle der Öl-Industrie und von Betrieben in der Öl/Diesel/Benzin-Wertschöpfungskette
  • Agrardiesel-Kostenausgleich angelehnt an Systematik nEHS, im derzeit europarechtlich zulässigen Ausmaß
  • Ausgleich von steigenden Energiekosten im öffentlichen Verkehr zur Verhinderung von Preissteigerungen (z.B. Schülerfreifahrten)
  • Entlastung für inländische KMU mit hohem Treibstoffaufwand, insbesondere im Bereich Handwerk, sowie EPU über eine Treibstoffrückvergütung mit einem Volumen von ca. 120 Mio. Euro
  • Liquiditätshilfe für Unternehmen durch Herabsetzung der Vorauszahlungen der ESt/KSt-Zahlungen
  • Unterstützung für Betriebe zum raschen Umstieg auf alternative, dekarbonisierte Antriebsformen: insgesamt 120 Mio. Euro für die Jahre 2022 und 2023
  • Investitionsoffensive Energieunabhängigkeit für Windkraft- und Photovoltaik-Projekte: insgesamt 250 Mio. Euro

Entlastungspaket 3

Die Regierung hat im Juni 2022 weitere Entlastungsmaßnahmen zur Abfederung der Teuerung im Volumen von weiteren mehr als 28 Mrd. Euro bis zum Jahr 2026 beschlossen. Im Paket wurde dabei die Dringlichkeit der aktuellen Situation im Rahmen der zur Verfügung stehenden Abwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt. Die damit zusammenhängenden technischen und rechtlichen Umsetzungsschritte wurden rasch vorangetrieben.

Das Entlastungspaket 3 umfasst die folgenden Maßnahmen:

  • Auszahlung einer zusätzlichen Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro pro Kind (erfolgte im August 2022)
  • Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen in Höhe von 300 Euro (wurde von den jeweiligen Auszahlungsstellen seit 1. September 2022 ausbezahlt)
  • Bis spätestens 30. September 2022 wurde der erhöhte Familienbonus Plus (BMF) in Höhe von 2.000 Euro für Kinder unter 18 Jahren für das Jahr 2022 im Zuge der Lohnverrechnung wirksam.
  • Erhöhter Kindermehrbetrag (BMF) in Höhe von 550 Euro (wurde für das Jahr 2022 ab Anfang 2023 wirksam)
  • Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (wurde ab Anfang 2023 rückwirkend für 2022 wirksam)
  • Zur zusätzlichen Entlastung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern kann in den Jahren 2022 und 2023 eine steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie in Höhe von jeweils bis zu 3.000 Euro von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber ausbezahlt werden.
  • Ab September 2022 wurden der erhöhte Klimabonus sowie der Anti-Teuerungsbonus ausbezahlt. Dadurch wurden alle in Österreich lebenden Erwachsenen in Höhe von mindestens 500 Euro unterstützt.

Langfristige Maßnahmen ab dem Jahr 2023

Ab 1. Jänner 2023 sind die Abschaffung der kalten Progression, die Senkung der Lohnnebenkosten sowie die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen wirksam geworden. Dadurch werden die Menschen und Unternehmen dauerhaft entlastet.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundeskanzleramt