Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Leben in der Stadt Neulengbach

Hinweis

Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeiten in Haus und Garten

Rasenmähen

Tätigkeit: Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 22 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren, Mischmaschinen, Kompressoren, Kreissägen, Motorsägen und andere störende lärmerregende Maschinen und Geräte, sowie das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren im Zuge von Reparaturen

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 22 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Regelungen bezüglich Kfz

Autowaschen

Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

Beispiel

Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

Auf öffentlichen Straßen

Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

Warmlaufenlassen des Motors

Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

Lärmbelästigung durch Mopeds

Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

Auch wenn kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden ist, müssen Anrainer den Straßenrand einen Meter breit säubern und gegebenenfalls streuen.

Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

Hundehaltung

Maulkorb- bzw. Leinenzwang

An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

  • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

Hinweis

Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich anzuzeigen.

Hundekot

Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

Müll

Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

Hinweis

Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

Abfallsammelzentrum der Stadt

Wertstoffzentrum (WSZ) Große Tulln
Seefeldstraße 4
3040 Neulengbach

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Samstag (ausgenommen Sonn- und Feiertage) mit freigeschalteter App oder Karte
    • 7 bis 19 Uhr
  • Übernahmezeiten (mit Personal):
    • Dienstag (werktags)
      • 7 bis 13 Uhr
    • Donnerstag (werktags)
      • 13 bis 19 Uhr

Abfallarten: Grünschnitt, Strauchschnitt, Karton (jedoch kein Papier), Altholz, Sperrmüll (max. 2 pro Anlieferung, max. 12 mal pro Jahr), Altmetalle (inkl. Elektrogroßgeräte), Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien, NÖLI Gastro (Altspeiseöle und -fette) leere NÖLI Behälter stehen im ASZ zur Verfügung, NÖLI Haushalt (Altspeiseöle und -fette) - WÖLI Behälter bitte in NÖLI Behälter umleeren oder in Wien abgeben, leere NÖLI Behälter stehen im ASZ zur Verfügung, Buntglas und Weißglas (nur Flaschenglas, keine Fensterscheiben und/oder Windschutzscheiben), Dosen, Gasentladungslampen, Leuchtstofflampen, Alttoner, Kühlgeräte, Bildschirm - TV-Geräte

Die Entnahme von Abfällen ist verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Am Areal erfolgt eine Videoüberwachung!! Das WSZ Große Tulln darf nur von Einwohner:innen und Liegenschaftseigentümer:innen aus dem Verbandsgebiet des GVU St. Pölten benützt werden.

Zutritt mittels SKARABÄUS Karte oder App 
Der Zutritt in das WSZ Große Tulln ist mit einer Karte, diese ist im Bürgerservice der Stadtgemeinde Neulengbach zu beantragen oder mit der „Skarabäus“- App des GVU St. Pölten möglich.

Die App öffnet den Schranken für das WSZ bequem vom Auto aus, und es gibt auch ein integriertes Trenn-ABC. Falls Sie vor Ort Probleme mit der Entsorgung haben, können Sie direkt das Trenn-ABC aufrufen und nachsehen.

Liegenschaftseigentümer
Wenn Sie Eigentümer einer Liegenschaft sind, können Sie sich die kostenlose Skarabäus App herunterladen. Registrieren können Sie sich in der App mit Ihrer Kundennummer, die Sie auf der Müllabrechnung finden. Nach der App-Anmeldung erhalten Sie umgehend Zutritt zum WSZ. Sie können sich unter www.skarabaeus-gvustp.at, im Menüpunkt Zutrittskontrolle „Registrierung“, eine Zutrittskarte bestellen. Pro Haushalt sind maximal zwei Registrierungen möglich.

Mieter
Für Mieter, Bewohner von Mehrparteienhäusern und Personen, die keinen Internet-Zugang haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bürgerservice der Stadtgemeinde Neulengbach zur Seite. Sie helfen Ihnen beim Antrag für Ihre Zugangsdaten in der App bzw. bei der Zutrittskarte.

Kontaktdaten der Stadt

Stadtgemeinde Neulengbach
Kirchenplatz 2
3040 Neulengbach

Telefon: 02772/52105
Fax: 02772/52105-55
E-Mail: buergerservice@neulengbach.gv.at

Amtszeiten:

  • Montag, Mittwoch und Donnerstag
    • 8 bis 15:30 Uhr
  • Dienstag
    • 8 bis 18:30 Uhr
  • Freitag
    • 8 bis 12 Uhr

Parteienverkehr:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag
    • 16 bis 18:30 Uhr

Homepage

Letzte Aktualisierung: 21. November 2024
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  • oesterreich.gv.at-Redaktion