Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist eine beratende Einrichtung, die dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament Stellungnahmen vorlegt. In ihm können europäische Arbeitgebervertreterinnen/Arbeitgebervertreter sowie Arbeitnehmervertreterinnen/Arbeitnehmervertreter als auch sonstige Interessengruppen ihre Ansichten zu EU-Themen vorbringen.
Er dient als Plattform für den Meinungsaustausch zu Fragen des europäischen Binnenmarkts und vertritt offiziell den Standpunkt europäischer Interessengruppen (wie Gewerkschaften, Arbeitgeber, Landwirte) zu den Gesetzgebungsvorschlägen, welche in der EU beschlossen werden.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat 329 Mitglieder. Die Mitglieder werden von den Regierungen der EU-Länder vorgeschlagen und vom Rat der Europäischen Union auf fünf Jahre ernannt, wobei die Wiederernennung zulässig ist.
Weiterführende Links
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (→ EWSA)
Rechtsgrundlagen
Artikel 300, 301, 302 und 303 AEUV
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion