Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Zwischenstaatliche Sozialleistungen
Soziale Sicherheit umfasst Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie der Familienbeihilfe. In all diesen Bereichen bestehen internationale Bezüge zu anderen Staaten, die durch Abkommen über soziale Sicherheit bzw. durch das Unionsrecht geregelt werden. Daraus ergibt sich ein hohes Schutzniveau, das Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern zugute kommt. Zur Wahrnehmung der jeweiligen Interessen finden sich im Folgenden die Grundpfeiler des zwischenstaatlichen Rechts, aus dem individuelle Ansprüche abgeleitet werden können:
- Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit
- Berücksichtigung in der in allen Staaten erworbenen Versicherungszeiten für den Anspruch auf eine Pension (Zusammenrechnung)
- Berücksichtigung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die in anderen Staaten eingetreten sind
- Export von Geldleistungen an Anspruchsberechtigte ins Ausland
- Behandlung im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung durch Versicherungsträger im Ausland
Diese Grundsätze werden mittels entsprechender Formulare und der Europäischen Krankenversicherungskarte geltend gemacht.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz