Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Ablegen der Lehrabschlussprüfung
Die Lehrabschlussprüfung (LAP) besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Der theoretische Teil entfällt, wenn die Berufsschule vor der Prüfung bereits erfolgreich abgeschlossen worden ist.
Der praktische Teil besteht normalerweise aus einer Prüfarbeit mit einer praktischen Aufgabenstellung und einem Fachgespräch. Wer in einem kaufmännischen Lehrberuf tätig ist, muss statt einer Prüfarbeit einen mündlichen und einen schriftlichen Geschäftsfall bearbeiten.
Die Prüfung findet vor einer Kommission statt, die aus Fachexpertinnen/Fachexperten besteht. Falls die Prüfung nicht bestanden wird, legt die Prüfungskommission einen neuen Termin für eine Prüfung fest.
Die Lehrabschlussprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Die Materialien und Werkzeuge für die Lehrabschlussprüfung werden (bei einem bestehenden Lehrverhältnis) vom Lehrbetrieb zur Verfügung gestellt. Wer im Moment nicht in einem Lehrverhältnis steht, muss spätestens zehn Tage vor der Prüfung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) einen Antrag auf Bereitstellung von Werkzeug und Materialien bei der Prüfung stellen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus