Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Allgemeines zur Erfassung der Wahlberechtigten
Neu
Sie können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen Sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können Sie nachsehen, ob Sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde Sie sich wenden müssen.
- Wählerevidenz und Europa-Wählerevidenz
- Einsichtnahme in die (Europa-)Wählerevidenz
- Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Wählerevidenz und Europa-Wählerevidenz
Die Wahlberechtigten sind in Österreich in der für sie zuständigen Gemeinde in fortlaufend geführten Wählerevidenzen erfasst. Dabei ist zwischen der Wählerevidenz und der Europa-Wählerevidenz (für Europawahlen) zu unterscheiden. Anlässlich jeder Wahl wird auf Basis der (Europa-)Wählerevidenz das aktuelle Wählerverzeichnis erstellt.
Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der (Europa-)Wählerevidenz der für sie zuständigen Gemeinde geführt. Sie müssen dafür grundsätzlich keinen Antrag stellen.
Detaillierte Informationen zum Thema "Erfassung der Wahlberechtigten – Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher) hingegen müssen einen Antrag auf Eintragung in die bzw. Verbleib in der (Europa-)Wählerevidenz stellen.
Detaillierte Informationen zum Thema "Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz – Auslandsösterreicher" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich müssen selbst einen Antrag stellen, um in der Europa-Wählerevidenz erfasst zu werden; in die lokalen Wählerevidenzen (für die Teilnahme an Gemeinderatswahlen bzw. in Wien an Bezirksvertretungswahlen) werden diese Personen von Amts wegen eingetragen.
Detaillierte Informationen zum Thema "Wahlberechtigung – Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Einsichtnahme in die (Europa-)Wählerevidenz
In die (Europa-)Wählerevidenz einer Gemeinde kann jederzeit Einsicht genommen werden und ein Berichtigungsantrag gestellt werden (einen Berichtigungsantrag betreffend die Wählerevidenz kann von allen Österreicherinnen/Österreichern, betreffend die Europa-Wählerevidenz zusätzlich auch von nicht österreichischen EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern gestellt werden).
Die eigene Eintragung in der (Europa-)Wählerevidenz kann darüber hinaus auch online unter www.bmi.gv.at/selbstauskunft mittels qualifizierter elektronischer Signatur (ID Austria) überprüft werden.
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
In das aus der jeweiligen (Europa-)Wählerevidenz vor einer Wahl gebildete Wählerverzeichnis kann im Einsichtszeitraum vor dieser Wahl Einsicht genommen und ein Berichtigungsantrag gestellt werden (detaillierte Informationen hierzu finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at unter "Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich", "Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicher) " und "Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich".
Die eigene Eintragung im Wählerverzeichnis kann darüber hinaus auch online unter www.bmi.gv.at/selbstauskunft mittels qualifizierter elektronischer Signatur (ID Austria) überprüft werden.
Hinweis
Nur wer vor einer Wahl im Wählerverzeichnis erfasst ist, kann sein bzw. ihr Wahlrecht ausüben.
Rechtsgrundlagen
- Wählerevidenzgesetz (WEviG)
- Europa-Wählerevidenzgesetz (EuWEG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres