Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Kosten eines Testaments
Für die Errichtung eines Testaments durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt fallen Kosten an.
Kosten bei Notaren
Für die Beratung, fachmännische Errichtung, Hinterlegung und Registrierung eines einfachen Testaments beim Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer wird einmal eine Gebühr berechnet. Diese hängt mit dem jeweiligen Aufwand zusammen und liegt bei einem einfachen Testament netto bei etwa 300 Euro bis 500 Euro zuzüglich Barauslagen (z.B. Registrierungsgebühr) und 20 Prozent Umsatzsteuer. Eine laufende Gebühr für die Dauer der Hinterlegung gibt es nicht. Bei komplizierten Testamenten, die eine oder mehrere eingehende Besprechungen zuvor notwendig machen, empfiehlt es sich, die Kosten vorher zu erfragen.
Die Kosten der Hinterlegung eines selbst verfassten Testaments ohne Rechtsberatung können 100 Euro zuzüglich Barauslagen (z.B. Registrierungsgebühr) und 20 Prozent Umsatzsteuer betragen. Es wird empfohlen, ein selbst verfasstes Testament mit einem Notar zu besprechen.
Kosten bei Rechtsanwälten
Für solche von einem Rechtsanwalt erbrachten Leistungen kann das Honorar prinzipiell frei vereinbart werden. Für die Registrierung eines Testaments im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte wird eine einmalige Gebühr berechnet. Eine laufende Gebühr für die Dauer der Hinterlegung gibt es nicht.
Weiterführende Links
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer