Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Ausstellung einer Überführungsbewilligung/eines Leichenpasses
Allgemeine Informationen
Leichen (innerhalb des Bundeslandes, in ein anderes Bundesland oder ins Ausland) dürfen nur von befugten Bestattungsunternehmen überführt werden.
Für die Überführung ins Ausland muss ein mehrsprachiger Leichenpass ausgestellt werden. Welche Dokumente gegebenenfalls darüber hinaus für die Überführung ins Ausland erforderlich sind, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes ab.
Voraussetzungen
- Die Totenbeschau ist bereits erfolgt.
- Der Todesfall muss bereits durch das Standesamt beurkundet sein (Anzeige des Todesfalls).
- Eine Freigabe zur Bestattung liegt vor ("Todesbescheinigung").
Zuständige Stelle
Jedes Bundesland hat eigene Regelungen, welche Stelle zuständig ist.
Bei einer Überführung innerhalb des Bundeslandes:
- Das Gemeindeamt
- In Statutarstädten: der Magistrat
Bei einer Überführung von einem Bundesland in ein anderes Bundesland bzw. ins Ausland:
- In den meisten Bundesländern die Bezirksverwaltungsbehörde des Sterbeortes:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
Verfahrensablauf
Je nach Bundesland muss entweder einen Antrag auf Bewilligung der Überführung gestellt oder die Überführung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Im Fall einer Überführung ins Ausland muss ein Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Der Bewilligungsantrag und die Anzeige können persönlich gemacht oder das Bestattungsunternehmen damit beauftragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Leichenbegleitschein (wird bei der Totenbeschau ausgestellt)
Kosten
Die Kosten können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde bzw. dem Bestattungsunternehmen.
