Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Registrierung von Zuchtkatzen – Heimtierdatenbank und Chippflicht
Alle in Österreich gehaltenen Katzen, die zur Zucht verwendet werden, müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet werden. Die Kosten dafür trägt die Halterin/der Halter der Zuchtkatze.
Die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Zuchtkatzen musste bis zum 31. Dezember 2018 erfüllt werden.
Jungtiere, die für die Zucht verwendet werden sollen, müssen spätestens vor Ausbildung der bleibenden Eckzähne so gekennzeichnet werden.
Jede Halterin/jeder Halter von Zuchtkatzen ist verpflichtet, ihr/sein Tier innerhalb eines Monats
- nach der Kennzeichnung oder
- nach der Übernahme eines bereits gekennzeichneten Tieres
zu melden.
Folgende Daten müssen gemeldet werden:
- Daten zur Halterin/zum Halter:
- Name
- Art und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises
- Zustelladresse
- Kontaktdaten
- Geburtsdatum
- Datum der Meldung der Haltung von Katzen zur Zucht an die Behörde
- Datum der Abgabe und Name und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises der neuen Halterin/des neuen Halters oder des Todes des Tieres
- Daten zur Zuchtkatze:
- Rasse
- Geschlecht
- Geburtsdatum (zumindest das Jahr)
- Kennzeichnungsnummer (Microchipnummer)
- Bei einem Tier, an dessen Körperteilen aus veterinärmedizinischem Grund Eingriffe unternommen wurden, genaue Angabe des Grundes und der Tierärztin/des Tierarztes, die/der den Eingriff vorgenommen hat, bzw. Angabe sonstiger Gründe
- Geburtsstaat
Hinweis
Es müssen die Daten der Eigentümerin/der Eigentümers des Tiers angegeben werden, sofern das die Halterin/der Halter nicht ist.
Die Eingabe der Meldung in die Heimtierdatenbank erfolgt
- durch die Halterin/den Halter selbst mittels ID-Austria unter Heimtierdatenbank (→ BMASGPK) oder
- nach Meldung der Daten durch die Halterin/den Halter an die Behörde durch diese oder
- im Auftrag der Halterin/des Halters durch die freiberuflich tätige Tierärztin/den freiberuflich tätigen Tierarzt, die/der die Kennzeichnung oder Impfung vornimmt oder
- durch eine sonstige Meldestelle.
Informationen zur Registrierung von Hunden − Heimtierdatenbank und Chippflicht – finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlage
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz