Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Rasenmähzeiten in Oberösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G 

Hinweis:

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Gallneukirchen 

Verordnung 

Gartengeräte, insbesondere Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), sofern diese nicht im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes Verwendung finden

ausgenommen: ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion

verboten:

  • Samstag 
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Gallspach 

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • Mittagszeit (12 bis 14 Uhr)
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Gampern 

keine Vorgaben 

 

 

Garsten 

Verordnung 

Rasenmähen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 6 bis 22 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 14 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
Gaspoltshofen Empfehlung Rasenmähen sowie sonstige Haus- und Gartenarbeiten, die hohe Lärmemissionen verursachen (z.B. Häckseln, Holzschneiden)

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 18 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 16 Uhr

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Geboltskirchen 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Geiersberg 

keine Vorgaben 

 

 

Geinberg 

keine Vorgaben

 

 

Geretsberg 

keine Vorgaben 

 

 

Gmunden

Verordnung

Rasenmähen – auch mit Elektrorasenmähern – sowie die Verwendung motorbetriebener Gartengeräte

erlaubt (gilt in der Zeit von  1. April bis 31. Oktober):

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Goldwörth 

Verordnung 

Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) 

verboten:

  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Gosau 

Verordnung 

Betrieb von Elektrorasenmähern, Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Motorsensen

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 8 Uhr 

Gramastetten 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Montag bis Freitag
    • ab 20 Uhr
  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Grein 

Empfehlung 

Rasenmähen

zusätzlich:

Holz schneiden, Teppich klopfen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Grieskirchen

Empfehlung

lärmintensive Arbeiten (Rasenmähen, Kreissägen etc..)

zu unterlassen:

  • Mittagszeit
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Großraming 

Empfehlung

Rasenmähen

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Grünau im Almtal 

Verordnung 

Elektrorasenmäher, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

verboten:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Grünbach 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
Grünburg Empfehlung lärmverursachende Haus- und Gartenarbeiten

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 19:30 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Gschwandt 

Empfehlung 

Rasenmähen

zusätzlich:

Verwendung von Motorsägen, Kreisssägen und andere lärmerzeugende Maschinen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 19 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Gunskirchen 

Verordnung 

Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungs- oder Elektromotoren sowie Gartengeräten und sonstigen Arbeitsgeräten wie Kreissägen, Hochdruckreiniger Häcksler, Motorsägen, Motorsensen, etc.

ausgenommen: akkubetriebene Geräte, sofern sie keinen störenden Lärm verursachen

gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes; Verwendung von Arbeitsgeräten für die ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion

 

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • bis 7 Uhr
    • ab 20 Uhr
  • Samstag
    • bis 8 Uhr
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Gurten 

keine Vorgaben 

 

 

Gutau  Empfehlung  Durchführung von Mäharbeiten mit einem Motorrasenmäher oder einer Motorsense, speziell im Markt-, Dorf- und Siedlungsbereich

zu unterlassen: 

  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig