Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Verfall
Das Gericht hat Vermögenswerte, die für die Begehung einer strafbaren Handlung oder durch die strafbare Handlung erlangt wurden, für verfallen zu erklären. Bei Vermögenswerten handelt es sich um alle wirtschaftlichen Vorteile, die in Zahlen ausgedrückt werden können. Zweck des Verfalls ist es, einen Vermögenszuwachs der durch die Begehung einer strafbaren Handlung erlangt wurde, zu beseitigen.
Können die Vermögenswerte welche vom Gericht für verfallen zu erklären sind, nicht sichergestellt oder beschlagnahmt werden, besteht die Möglichkeit eines Wertersatzverfalls. In diesem Fall erklärt das Gericht einen Geldbetrag für verfallen, der dem Wert der betroffenen Vermögenswerte entspricht.
Bei Straftaten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 21 Jahre kann vom Wertersatzverfall abgesehen werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Verfall den Verurteilten unbillig hart treffen würde.
Das Gericht hat auch Vermögenswerte, über die eine kriminelle Organisation oder eine terroristische Vereinigung verfügt oder die als Mittel der Terrorismusfinanzierung bereitgestellt oder gesammelt wurden, für verfallen zu erklären (erweiterter Verfall).
Bestehen an den betroffenen Vermögenswerten Rechtsansprüche von unbeteiligten Personen, ist kein Verfall möglich.
Rechtsgrundlagen
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
