Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Bundesrat

Allgemeines zum Bundesrat

Der Bundesrat bildet zusammen mit dem Nationalrat das österreichische Parlament (sogenanntes "Zweikammersystem"). Dieses beschließt die österreichischen Bundesgesetze.

Der Bundesrat wird von seiner Präsidentin/seinem Präsident regelmäßig am Sitz des Nationalrates, d.h. in Wien, einberufen. Der Tätigkeitszeitraum des Bundesrates ist – im Gegensatz zum Nationalrat – unbegrenzt. Die Mitglieder des Bundesrates werden durch die Landtage entsendet und zwar für die Dauer der jeweiligen Gesetzgebungsperiode des Landtages.

Organe des Bundesrates

Der Bundesrat vertritt die Interessen der Bundesländer, d.h. im Bundesrat sind die Bundesländer durch ihre Vertreterinnen/Vertreter anteilsmäßig nach der Bürgerzahl vertreten. Das Bundesland mit der größten Bürgerzahl entsendet zwölf Mitglieder (), jedes andere Bundesland entsendet so viele Mitglieder, als es dem Verhältnis seiner Bürgerzahl zur Bürgerzahl des größten Bundeslandes entspricht. Pro Bundesland müssen jedoch mindestens drei Mitglieder entsendet werden.

Der Bundesrat besteht aus

  • einer Präsidentin/einem Präsidenten und zwei Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten und
  • mindestens zwei Schriftführerinnen/Schriftführer und mindestens zwei Ordnerinnen/Ordner und
  • einer Präsidialkonferenz und
  • Fraktionen und
  • Ausschüssen.

Jedes halbe Jahr wechselt der Vorsitz des Bundesrates zum nächsten Bundesland. Die Reihenfolge ist alphabetisch. Das den Vorsitz innehabende Bundesland stellt die Präsidentin/den Präsidenten des Bundesrates.

Bundesräte, die auf Grund von Vorschlägen derselben Partei durch die Landtage gewählt werden, haben das Recht, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen.

Die Präsidentin/der Präsident, die Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten und die Vorsitzenden der Fraktionen bilden die Präsidialkonferenz. Zur Vorberatung von Verhandlungsgegenständen werden Ausschüsse eingesetzt.

Aufgaben des Bundesrates

Der Bundesrat ist neben dem Nationalrat die zweite Kammer der Bundesgesetzgebung. Der Bundesrat hat ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates, kann diese jedoch in der Regel nicht verhindern, sondern nur aufschieben. Nur in wenigen Fällen hat er ein absolutes Vetorecht (z.B. bei Verfassungsgesetzen, -bestimmungen, durch die die Kompetenzen der Länder eingeschränkt werden), das bedeutet ein Zustimmungsrecht.

Hinweis

Nähere Informationen zu "Der Weg der Bundesgesetzgebung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.   

Der Bundesrat kann auch Gesetzesinitiativen einbringen. Ein Drittel der Mitglieder des Bundesrates oder der Bundesrat mit Mehrheitsbeschluss können Gesetzesanträge an den Nationalrat stellen, die in der Folge den gesamten Prozess der Bundesgesetzgebung durchlaufen. Ein Drittel der Mitglieder des Bundesrates kann Bundesgesetze vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten und er hat Kontrollrechte gegenüber der Bundesregierung, z.B. das Recht, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)  

Letzte Aktualisierung: 18. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion