Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Kinderbetreuungsbeihilfe

Allgemeine Informationen

Oft haben Eltern große Schwierigkeiten, die Kosten für eine Kinderbetreuung aufzubringen. Arbeitsuchende oder arbeitslose Männer und Frauen, unselbständige Erwerbstätige, Teilnehmerinnen/Teilnehmer an einer arbeitsmarktpolitisch sinnvollen beruflichen (schulischen oder kursmäßigen) Maßnahme und Teilnehmerinnen/Teilnehmer am Unternehmensgründungsprogramm (UGP) können eine Kinderbetreuungsbeihilfe als Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten erhalten, wenn

  • die Aufnahme einer Beschäftigung,
  • oder die Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitisch sinnvollen beruflichen (schulischen oder kursmäßigen) Aus-, Weiterbildungs-, oder Berufsorientierungsmaßnahme nicht oder nur erschwert möglich ist,
  • wenn die Beibehaltung einer Beschäftigung oder die Fortführung einer arbeitsmarktpolitisch sinnvollen beruflichen Aus-, Weiterbildungs-, oder Berufsorientierungsmaßnahme erschwert oder gefährdet ist,
  • wenn die Teilnahme oder die Fortführung der Teilnahme am Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose nicht oder nur erschwert möglich ist,
  • die bisherige Betreuungsvorsorge weggefallen ist oder
  • sich eine wesentliche Änderung der bisherigen Arbeits-, Maßnahmen- oder Betreuungszeiten ergeben hat oder
  • durch eine wesentliche Änderung der familiären Situation oder Verschlechterung der wirtschaftlichen/sozialen Lage eine bestehende Betreuungsvorsorge nicht aufrechterhalten werden kann.

Gefördert wird die Betreuung in

wobei ausschließlich die Betreuungskosten anerkannt werden.

Voraussetzungen

Das Kind muss

  • im gemeinsamen Haushalt leben und
  • jünger als 15 Jahre sein (bei nachgewiesener Behinderung jünger als 18 Jahre).

Das monatliche Bruttoeinkommen der Förderungswerberin/des Förderungswerbers darf 2.700 Euro brutto nicht übersteigen. Zur Ermittlung des Einkommens sind die Einkünfte der Förderungswerberin/des Förderungswerbers (Entgelt für unselbständige Erwerbstätigkeit, jeweiliger Prozentsatz des Einheitswertes aus land/-forstwirtschaftlichem Besitz gem. § 36a Abs 4 AlVG) heranzuziehen. Als Einkommen zählen weiters auch Renten und Pensionen, Alimentationen, Unterhaltsleistungen, Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts, Gründungsbeihilfe, Kombilohnbeihilfe, Übergangsgeld, Zahlungen an Pflegeeltern für die Betreuung des Kindes sowie Pflegekarenzgeld.

Zuständige Stelle

Das Arbeitsmarktservice (→ AMS)

Verfahrensablauf

Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Beraterin/dem zuständigen Berater der regionalen Geschäftsstelle des AMS gebunden. Dies erfordert, dass rechtzeitig vor Beginn der Arbeitsaufnahme oder Maßnahme und vor Unterbringung des Kindes Kontakt mit dem Arbeitsmarktservice aufgenommen wird.

Die Höhe der Kinderbetreuungshilfe ist gestaffelt und hängt vom Bruttoeinkommen und von den entstehenden Betreuungskosten ab.

Die Beihilfe kann für jeweils 26 Wochen gewährt werden. Für die Weitergewährung ist eine neue Begehrensstellung erforderlich. Die Förderungsdauer je Kind kann (bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen) bis zu 156 Wochen betragen.

Zusätzliche Informationen

Zusätzlich gibt es für Familien mit geringem Einkommen Förderungen der einzelnen Bundesländer. Informationen dazu erhalten Sie bei der jeweiligen Landesregierung.

Ausführliche Informationen zum Thema "Kinderbetreuungsgeld" (KBG) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz