Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Graberwerb

Allgemeine Informationen

Beim "Graberwerb" handelt es sich nicht um einen Kauf, sondern lediglich um den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte. Dieses Recht kann zwar weitervererbt, aber nicht verkauft oder verschenkt werden. Das Nutzungsrecht kann bereits zu Lebzeiten erworben werden und entsteht in der Regel durch die Bezahlung der Grabstellengebühr. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte erwirbt damit das Recht, selbst in der Grabstätte beigesetzt zu werden bzw. dort Personen beisetzen zu lassen.

Hinweis:

Im Fall des Todes einer Benützungsberechtigten/eines Benützungsberechtigten können sich die Erbinnen/Erben an die Friedhofsverwaltung wenden. Die bestehenden Rechte werden dann an sie übertragen.

Bei der Wahl der Grabstätte sind viele Fragen zu berücksichtigen, z.B. die Art und Lage des Grabes sowie die Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung (Gebühren, Nutzungsdauer, Ruhefrist, Pflichten bei der Grabpflege usw.). Die Friedhofsverwaltung bietet Ihnen dazu eine individuelle Beratung an.

Benützungsbewilligungen für Grabstätten werden im Allgemeinen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon erteilt. Ein Erdgrab wird in der Regel für zehn Jahre vergeben, ein Grab mit einer steinernen Grabdeckelplatte für 20 Jahre und eine Gruft bzw. Urnennische für 60 Jahre.

Nach Ablauf dieses Zeitraums endet das Nutzungsrecht, eine Verlängerung ist im Normalfall möglich.

Mit dem Erwerb der Benützungsberechtigung sind eine Reihe von Rechten und Pflichten verbunden. Diese sind ebenfalls in der Friedhofsordnung festgelegt. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte kann die Grabstätte gestalten und bepflanzen. Sie/er ist jedoch auch verpflichtet, die vorgesehenen Gebühren zu entrichten, die Grabstätte zu pflegen und in einem guten Zustand zu erhalten.

Achtung:

Bei Vernachlässigung einer Grabstelle ist die Friedhofsverwaltung nach wiederholten Aufrufen und Erinnerungen berechtigt, die Benützungsberechtigung vor Ablauf der Nutzungsdauer auslaufen zu lassen.

Die tatsächlichen Nutzungsbedingungen sind in den Landesbestattungsgesetzen sowie den Friedhofsordnungen geregelt. Die Friedhofsordnungen müssen auch öffentlich kundgemacht werden, beispielsweise in einem Schaukasten am Friedhofseingang.

Tipp:

Kontaktieren Sie bitte die Gemeinde bzw. den Friedhofsträger für zusätzliche Auskünfte.

Voraussetzungen

Erkundigen Sie sich beim Friedhofsträger, ob bestimmte Voraussetzungen für ein Grabnutzungsrecht bestehen (z.B. bei Gemeindefriedhöfen: Wohnsitz in der Gemeinde; bei Friedhöfen von Glaubensgemeinschaften: Glaubenszugehörigkeit).

Fristen

Ein Antrag auf den Erwerb eines Grabnutzungsrechts kann jederzeit gestellt werden.

Die Vergabe der Benützungsbewilligung von Gräbern richtet sich nach der Verfügbarkeit und dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Friedhofsverwaltung ist daher anzuraten.

Zuständige Stelle

In Wien kann ein neues Grab auch über das Service Digitales Grab (Friedhöfe Wien GmbH) online registriert und eröffnet werden.

Verfahrensablauf

Die Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular gestellt werden.

Kosten

Die Kosten können sehr unterschiedlich sein und sind abhängig vom jeweiligen Friedhof, der Lage des Grabes etc. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Friedhofsverwaltung darüber.

Zusätzliche Informationen

Bei einem Todesfall sollten Sie den Ablauf der Bestattung gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung und dem Bestattungsunternehmen besprechen. Art und Ort der Bestattung richten sich in der Regel nach dem Willen der Verstorbenen/des Verstorbenen.

Dabei ist auch die sogenannte "Ruhefrist" (gerechnet ab der letzten Bestattung) zu beachten, innerhalb derer eine Grabstätte nicht neu belegt werden darf. Die Dauer der Ruhefrist ist in der jeweiligen Friedhofsordnung festgelegt und beträgt in der Regel mindestens zehn Jahre.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 08.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion