Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
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Verein
Untergliederung der Drogen
Drogen (psychoaktive Substanzen) können nach den unterschiedlichsten Kriterien untergliedert werden:
- nach dem Gesetz
- nach weich oder hart
- nach deren Wirkung
- nach verschiedenen Stoffklassen
- nach deren Herstellung und/oder Gewinnung
- Rechtsgrundlage
Nach dem Gesetz
Der Umgang mit psychoaktiven Substanzen ist in allen Kulturen in irgendeiner Form (meist in Gesetzen) geregelt. Die psychoaktiven Substanzen sind meist nicht per se verboten, sondern deren Verwendung wird je nach Substanz und je nach Anlass eingeschränkt. Insoweit kann man eigentlich nicht von "legalen" und "illegalen" psychoaktiven Substanzen sprechen, da auch die umgangssprachlich als "illegal" bezeichneten Substanzen "legal" – beispielsweise in der Medizin und Forschung – verwendet werden können.
Da aber umgangssprachlich die Unterscheidung zwischen
- "legalen" psychoaktiven Substanzen (zum Beispiel Alkohol, Nikotin/Tabak) und
- "illegalen" psychoaktiven Substanzen (zum Beispiel Kokain, Haschisch)
besteht und weit verbreitet ist, wird hier im Text diesem Verständnis gefolgt. Als "illegale" psychoaktive Substanzen werden daher die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden psychoaktiven Substanzen (Suchtmittel) bezeichnet.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf oesterreich.gv.at auf der Seite zum Drogenbegriff.
Nach weich oder hart
Umgangssprachlich werden die Begriffe "weiche Droge" und "harte Droge" meist im Zusammenhang mit "illegalen" Drogen verwendet. Doch diese Untergliederung ist verwirrend, da einzelnen Drogen ein bestimmter Grad der Gefährlichkeit zugeordnet wird. Die Gefahr einer Substanz liegt aber nicht nur in der Substanz alleine, sondern hängt auch von der Konsumform ab.
- Weiche Drogen
machen mit geringerer Wahrscheinlichkeit körperlich (physisch) abhängig, können aber dennoch zu einer seelischen (psychischen) Abhängigkeit führen. Hierzu gehören beispielsweise Cannabis und LSD. - Harte Drogen
machen psychisch, aber auch – und zum Teil sogar sehr rasch – körperlich abhängig. Hierzu zählen unter anderem die "legalen" Drogen Alkohol und Nikotin und die "illegalen" Substanzen Heroin, Kokain und Crack.
Hinweis
Die psychische Abhängigkeit, die sowohl bei "weichen" als auch bei "harten" Drogen entstehen kann, ist oft sehr schwierig zu überwinden.
Nach deren Wirkung
Psychoaktive Substanzen können die unterschiedlichsten Wirkungen haben. Sie können beispielsweise beruhigend, angstlösend, Stimmung verbessernd, schlaffördernd, anregend, schmerzlindernd sein oder auch Halluzinationen erzeugend. Oft treten mehrere Wirkungen gleichzeitig auf.
Die Wirkung kann bei niedriger oder hoher Dosierung bzw. bei gelegentlichem oder regelmäßigem Konsum unterschiedlich sein. Jede Konsumentin/jeder Konsument kann auch individuell unterschiedlich auf die einzelne Substanz reagieren.
Nach verschiedenen Stoffklassen
Psychoaktive Substanzen lassen sich verschiedenen Stoffklassen zuordnen. Diese Unterscheidung beruht auf chemischen Eigenschaften. So werden beispielsweise Alkaloide von Terpenoiden unterschieden.
Nach deren Herstellung und/oder Gewinnung
- Pflanzliche Drogen und Pilzdrogen
- Bearbeitete (teilsynthetische) pflanzliche Drogen
- Chemisch hergestellte (synthetische) und bearbeitete (teilsynthetische) Drogen
Rechtsgrundlagen
Suchtmittelgesetz (SMG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz