Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Untergliederung der Drogen

Drogen (psychoaktive Substanzen) können nach den unterschiedlichsten Kriterien untergliedert werden:

Nach dem Gesetz

Der Umgang mit psychoaktiven Substanzen ist in allen Kulturen in irgendeiner Form (meist in Gesetzen) geregelt. Die psychoaktiven Substanzen sind meist nicht per se verboten, sondern deren Verwendung wird je nach Substanz und je nach Anlass eingeschränkt. Insoweit kann man eigentlich nicht von "legalen" und "illegalen" psychoaktiven Substanzen sprechen, da auch die umgangssprachlich als "illegal" bezeichneten Substanzen "legal" – beispielsweise in der Medizin und Forschung – verwendet werden können.

Da aber umgangssprachlich die Unterscheidung zwischen

  • "legalen" psychoaktiven Substanzen (zum Beispiel Alkohol, Nikotin/Tabak) und
  • "illegalen" psychoaktiven Substanzen (zum Beispiel Kokain, Haschisch)

besteht und weit verbreitet ist, wird hier im Text diesem Verständnis gefolgt. Als "illegale" psychoaktive Substanzen werden daher die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden psychoaktiven Substanzen (Suchtmittel) bezeichnet.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf oesterreich.gv.at auf der Seite zum Drogenbegriff.

Nach weich oder hart

Umgangssprachlich werden die Begriffe "weiche Droge" und "harte Droge" meist im Zusammenhang mit "illegalen" Drogen verwendet. Doch diese Untergliederung ist verwirrend, da einzelnen Drogen ein bestimmter Grad der Gefährlichkeit zugeordnet wird. Die Gefahr einer Substanz liegt aber nicht nur in der Substanz alleine, sondern hängt auch von der Konsumform ab.

  • Weiche Drogen
    machen mit geringerer Wahrscheinlichkeit körperlich (physisch) abhängig, können aber dennoch zu einer seelischen (psychischen) Abhängigkeit führen. Hierzu gehören beispielsweise Cannabis und LSD.
  • Harte Drogen
    machen psychisch, aber auch – und zum Teil sogar sehr rasch – körperlich abhängig. Hierzu zählen unter anderem die "legalen" Drogen Alkohol und Nikotin und die "illegalen" Substanzen Heroin, Kokain und Crack.

Hinweis

Die psychische Abhängigkeit, die sowohl bei "weichen" als auch bei "harten" Drogen entstehen kann, ist oft sehr schwierig zu überwinden.

Nach deren Wirkung

Psychoaktive Substanzen können die unterschiedlichsten Wirkungen haben. Sie können beispielsweise beruhigend, angstlösend, Stimmung verbessernd, schlaffördernd, anregend, schmerzlindernd sein oder auch Halluzinationen erzeugend. Oft treten mehrere Wirkungen gleichzeitig auf.

Die Wirkung kann bei niedriger oder hoher Dosierung bzw. bei gelegentlichem oder regelmäßigem Konsum unterschiedlich sein. Jede Konsumentin/jeder Konsument kann auch individuell unterschiedlich auf die einzelne Substanz reagieren.

Nach verschiedenen Stoffklassen

Psychoaktive Substanzen lassen sich verschiedenen Stoffklassen zuordnen. Diese Unterscheidung beruht auf chemischen Eigenschaften. So werden beispielsweise Alkaloide von Terpenoiden unterschieden.

Nach deren Herstellung und/oder Gewinnung

  • Pflanzliche Drogen und Pilzdrogen
  • Bearbeitete (teilsynthetische) pflanzliche Drogen
  • Chemisch hergestellte (synthetische) und bearbeitete (teilsynthetische) Drogen

Rechtsgrundlagen

Suchtmittelgesetz (SMG)

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz