Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (→ SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.
Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.
Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist.
Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz