Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Finanzamt – Anzeige
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Sie sind dazu verpflichtet (→ USP), die Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit innerhalb eines Monats beim Finanzamt Österreich (→ BMF) anzuzeigen. Eine kurze und formlose schriftliche Mitteilung ist ausreichend. Wenn Sie bereits FinanzOnline verwenden, können Sie die Anzeige der unternehmerischen Tätigkeit über Weitere Services/Erklärungswechsel einbringen. Die Einbringung der Anzeige ist auch bei der Gewerbebehörde auf automationsunterstütztem Wege möglich.
Erforderliche Unterlagen
Von Ihrem Finanzamt erhalten Sie einen Fragebogen, den Sie ausgefüllt zurücksenden müssen. Aufgrund Ihrer Angaben entscheidet das Finanzamt, ob Sie steuerlich veranlagt werden, also eine Steuernummer bekommen, oder in Evidenz gehalten werden. Wenn Sie FinanzOnline verwenden, können Sie diese Fragen gleich direkt in FinanzOnline beantworten.
Zusätzliche Informationen
Online-Ratgeber und -Rechner
Weiterführende Links
Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz (→ BMF)
Zum Formular
Fragebogen (Verf24) vom Finanzamt
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen