Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Wasseranschluss
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Bei jedem Gebäude mit Aufenthaltsräumen muss die hinreichende Versorgung mit gesundheitlich einwandfreiem Trinkwasser gesichert sein. Weiters muss in einigen Bundesländern die Versorgung mit ausreichend Löschwasser nachgewiesen werden.
Falls ein Wasseranschluss vorhanden ist, sollte Folgendes überprüft und die Inbetriebnahme dem örtlichen Wasserversorger bekannt gegeben werden:
- Ist der bestehende Anschluss mit seinem Rohrdurchmesser und dem Druck ausreichend?
- Wo befindet sich der Wasserzähler?
- In welchem Zustand sind all diese Anlagen bei Beginn der Bauarbeiten?
Ist kein Wasseranschluss vorhanden, sollte über den lokalen Wasserversorger herausgefunden werden, ob in der Nähe eine öffentliche Trinkwasserleitung ist. Der Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung und die Zuleitung zum Bauobjekt muss beantragt werden. Es ist empfehlenswert sich diesbezüglich an die Gemeinde zu wenden.
Es ist auch möglich, zu Beginn des Hausbaus einen provisorischen Wasseranschluss zu errichten, der dann bei Fertigstellung des Wohnhauses in einen fixen Wasseranschluss umgebaut wird.
Wasserbezugsanmeldung
Beim erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die Wasserversorgung der Gemeinde kann es notwendig sein, ein Ansuchen zu stellen. Bezüglich der Vorgehensweise und der Kosten sollte man sich an das jeweils zuständige Wasserwerk (z.B. in Wien an die MA 31 (→ Stadt Wien) – Wiener Wasserwerke) wenden oder sich vorab bei der Gemeinde erkundigen.
Zuständige Stelle
- Das jeweils zuständige Wasserwerk
- z.B. in Wien: die MA 31 (→ Stadt Wien) – Wiener Wasserwerke
Kosten
- Wasseranschlussgebühr für den Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung und die Zuleitung zum Bauobjekt
- Wasserergänzungsabgabe, falls sich später die zur Zeit der Bemessung der Wasseranschlussgebühr bestehenden Berechnungsgrundlagen ändern (z.B. durch Zubau)
- Wasserbezugsgebühr für das abgegebene Wasser
- Wasserzählergebühr für die Bereitstellung und laufende Wartung von gemeindeeigenen Wasserzählern
- Eventuell Wasserbereitstellungsgebühr für die Bereitstellung der Wasserleitung
Die Höhe der Gebühren ist in den einzelnen Widmungsgebieten unterschiedlich.
Zusätzliche Informationen
Gegebenenfalls muss auch die fachgemäße Herstellung der Verbrauchsanlage (ab der Übergabestelle) dem Wasserwerk gemeldet werden (Fertigstellungsmeldung durch ein zugelassenes Installationsunternehmen).
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion