Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Stimmabgabe im Ausland

Allgemeine Informationen

Eine Stimmabgabe im Ausland ist nur mittels Briefwahl möglich. Sie müssen dafür rechtzeitig eine Wahlkarte (bei Volksabstimmungen und Volksbefragungen eine Stimmkarte) beantragen, wenn Sie

Auf diese Weise kann bei

die Stimme abgegeben werden.

Voraussetzungen

Um Ihre Stimme im Ausland abgeben zu können, müssen Sie rechtzeitig eine Wahlkarte/Stimmkarte beantragen.

Achtung

Sie müssen in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl ist eine Eintragung in der Europa-Wählerevidenz erforderlich. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen/ Auslandsösterreicher) müssen einen Antrag stellen, um in die (Europa-)Wählerevidenz aufgenommen zu werden. Weitere Informationen zum Thema "Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Verfahrensablauf

  • Ihre Wahlkarte/Stimmkarte kann auf dem Postweg an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden. Sie muss dort bis spätestens 17 Uhr am Wahltag eintreffen.
  • Bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag: Abgabe der Wahlkarte/Stimmkarte bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer österreichischen Einheit
  • Bis zum neunten Tag vor dem Wahltag: Abgabe der Wahlkarte/Stimmkarte bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweiz
  • Eine andere Form der Abgabe bei der Bezirkswahlbehörde, zum Beispiel persönlich, ist möglich.
  • Am Wahltag selbst kann die zur Briefwahl verwendete Wahlkarte/Stimmkarte bis 17 Uhr bei jeder Bezirkswahlbehörde und auch in jedem Wahllokal, solange dieses geöffnet hat, abgegeben werden. Bei Landtagswahlen, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen kann es abweichende Regelungen geben. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den Seiten des jeweiligen Amtes der  Landesregierung Ihres Bundeslandes.

Wenn Sie Ihre Wahlkarte/Stimmkarte bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (→ BMEIA) oder einer österreichischen Einheit abgeben, leitet diese die Wahlkarte/Stimmkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Sollten Wahlkarten/Stimmkarten zu einem späteren Zeitpunkt als oben angeführt abgegeben werden,  ist eine Weiterleitung durch die Vertretungsbehörde oder österreichische Einheit zulässig, wenn gewährleistet erscheint, dass die Wahlkarte dennoch rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen kann, oder die/der Wahlberechtigte in Kenntnis gesetzt wird, dass ein Einlangen möglicherweise nicht mehr rechtzeitig gewährleistet ist.

Die Briefwahl kann bereits unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte/Stimmkarte erfolgen.

Kosten

Die Kosten für das Porto bei der Briefwahl trägt grundsätzlich der Bund, wenn die Wahlkarte/Stimmkarte mit der öffentlichen Post versendet wird (egal, ob Wahlkarte/Stimmkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wird). Dies gilt jedoch nicht, wenn die Wahlkarte/Stimmkarte in einem Überkuvert versendet wird. Auch bei der Versendung der Wahlkarte mit Schnellpostdiensten (z.B. DHL, UPS, EMS o.Ä.) trägt die Absenderin/der Absender die Kosten selbst.

Zusätzliche Informationen

Bei jedem bundesweiten Wahlereignis (Nationalratswahl, Bundespräsidentenwahl, Europawahl) muss Ihre zur Briefwahl verwendete Wahlkarte/Stimmkarte spätestens am Wahltag, 17 Uhr, bei Ihrer zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Die zuständige Bezirkswahlbehörde ist jene, deren Anschrift auf der Wahlkarte/Stimmkarte bereits abgedruckt ist. Am Wahltag kann eine zur Briefwahl verwendete Wahlkarte/Stimmkarte bis 17 Uhr bei jeder Bezirkswahlbehörde und auch in jedem Wahllokal, so lange dieses geöffnet hat, abgegeben werden. Bei Landtagswahlen, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen kann es abweichende Regelungen geben. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den Seiten des jeweiligen Amtes der  Landesregierung.Ihres Bundeslandes.

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Das Antragsformular ist ab ca. acht Wochen vor einer stattfindenden Wahl online verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 31. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres