Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Fischen in Vorarlberg – Berechtigung und Dokumente
Allgemeines
Grundsätzlich darf im Bundesland Vorarlberg nur aufgrund schriftlicher Erlaubnis des Bewirtschafters des Fischereireviers gefischt werden (außer der Bewirtschafter fischt selbst). Die Erlaubnis und, wenn sie kein Foto enthält, auch ein amtlicher Lichtbildausweis müssen bei der Ausübung des Fischfangs mitgeführt werden.
Gilt die Erlaubnis länger als zwei Wochen, muss ein Fischerausweis mitgeführt werden. Die Urkunden müssen dem Fischereiaufseher auf Verlangen vorgewiesen werden.
Eine solche privatrechtliche Erlaubnis kann für bestimmte Tage, Wochen oder für ein bestimmtes Kalenderjahr erteilt werden. Soll sie länger als zwei Wochen gelten, darf sie nur an Personen erteilt werden, die zur Ausübung des Fischfangs fachlich geeignet sind und dies durch einen Fischerausweis nachweisen. Personen unter sieben Jahren darf keine Erlaubnis erteilt werden.
Fischerausweis und Fischerprüfung
Fischerausweise des Landes Vorarlberg werden bei fachlicher Eignung auf Antrag vom Fischereiverband für das Land Vorarlberg ausgestellt.
Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch eine Prüfung beim Fischereiverband für das Land Vorarlberg festgestellt. Für Personen unter 16 Jahren und Personen mit Behinderung gelten geringere Anforderungen. Personen, die nach dem Recht z.B. eines anderen Bundeslandes oder eines anderen EU-Mitgliedstaates aufgrund einer abgelegten Prüfung zur Ausübung des Fischfangs befugt sind, gelten auch als fachlich geeignet, ebenso wie Personen, die die Fischereifacharbeiterprüfung abgeschlossen haben. Darüber hinaus gelten Nachweise einschlägiger Berufsausbildung als Ersatz für die Fischerprüfung.
Gegenstände der Fischerprüfung sind Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Fangtechnik, Fischhege, Weidgerechtigkeit und Tierschutz, Natur- und Umweltschutz sowie einschlägige fischereirechtliche Vorschriften. Die Prüfung wird vom Fischereiverband für das Land Vorarlberg abgenommen. Dieser bietet auch Ausbildungskurse bzw. Unterweisungen an.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- §§ 12 bis 14 Vorarlberger Fischereigesetz
- §§ 1, 5 Verordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion