Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Ehefähigkeitszeugnis

Allgemeine Informationen

Bei einer Eheschließung im Ausland kann die dort für Eheschließungen zuständige Behörde ein Ehefähigkeitszeugnis verlangen. Durch das Ehefähigkeitszeugnis wird vom zuständigen Standesamt in Österreich bescheinigt, dass der Schließung einer Ehe keine Hindernisse im Weg stehen.

Hinweis

Durch Abkommen mit Deutschland, Italien und der Schweiz kann das ausländische Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis auch direkt von dem zuständigen Standesamt in Österreich einholen. Man sollte sich beim Standesamt erkundigen, welche Unterlagen im individuellen Fall benötigt werden.

Vor der geplanten Eheschließung sollte in jedem Fall das zuständige Standesamt in Österreich kontaktiert werden, beispielsweise um die Namensführung in der Ehe zu klären.

Voraussetzungen

Um heiraten zu können, muss man ehefähig sein. Auch darf kein Eheverbot für die betroffene Person vorliegen.

Fristen

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sollte frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin beantragt werden, da es nur maximal sechs Monate gültig ist.

Zuständige Stelle

Jede Personenstandsbehörde in ganz Österreich:

Verfahrensablauf

Es ist beim Standesamt ein Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen. Wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung muss man persönlich erscheinen.

Die Standesbeamtin/der Standesbeamte ermittelt in einer mündlichen Befragung und anhand der vorzulegenden Urkunden und Nachweise

Es wird dann eine Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit angefertigt. Nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens wird von der Standesbeamtin/vom Standesbeamten ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Wenn jemand Österreicherin/Österreicher sowie ledig und voll geschäftsfähig ist:

Wenn jemand bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft war: zusätzlich

  • Heiratsurkunde der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft
  • Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe
    (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!), Urteil über die Auflösung der früheren eingetragenen Partnerschaft
  • Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners
  • Sterbeurkunde der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners
  • Im Falle einer ausländischen Entscheidung über die Auflösung oder Nichtigerklärung die mit der Rechtskraftbestätigung versehene gerichtliche Entscheidung über die Anerkennung, sofern nicht die Brüssel II b-Verordnung anwendbar ist (dies ist der Fall, wenn die Entscheidung in einem EU-Mitgliedstaat mit Ausnahme von Dänemark getroffen wird)

Wenn jemand ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder hat: zusätzlich

Bei 16- bis 18-Jährigen zusätzlich:

  • Ehefähigkeitserklärung des Gerichts
    (mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!)
  • Zustimmung der Obsorgeberechtigten oder entsprechender Gerichtsbeschluss

Wer bei der Anmeldung des Aufgebots nicht anwesend ist, benötigt zusätzlich das bei jedem Standesamt erhältliche Formular "Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit".

Welche Dokumente bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses konkret benötigt werden, ist bei der zuständigen Behörde des Heimatlandes zu erfahren.

Kosten

  • Für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit: 50 Euro
  • Vorlage von ausländischen Schriften: 130 Euro

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres