Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Selbsterhaltungsfähigkeit
Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist ein Begriff, der v.a. im Zusammenhang mit Unterhaltspflichten verwendet wird. So müssen Eltern grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder Unterhalt leisten. Ein Kind ist selbsterhaltungsfähig, wenn es die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Dieser Zeitpunkt kann (z.B. wegen einer weiteren Ausbildung) auch erst nach Erreichen der Volljährigkeit eintreten.
Ob Selbsterhaltungsfähigkeit vorliegt, muss immer im Einzelfall beurteilt werden. Als Orientierungshilfe zur Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit wird bei durchschnittlichen Verhältnissen oft die gesetzliche "Mindestpension" herangezogen: Ist das eigene Einkommen des Kindes mindestens so hoch wie der Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Pensionistinnen/alleinstehende Pensionisten, kann in vielen Fällen davon ausgegangen werden, dass das Kind selbsterhaltungsfähig ist. Ist dies der Fall, hat es keinen Anspruch auf Unterhalt.
Ausführliche Informationen zum Thema "Unterhalt" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion