Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Beratung für Verbrechensopfer
Alle von Straftaten betroffenen Personengruppen können sich an die folgenden Stellen wenden, die kostenlose Rechtsauskunft bieten:
Opfernotruf: 0800 112 112
Das Beratungsangebot umfasst:
- Beratung für Opfer von Straftaten unter einer kostenfreien Telefonnummer
- Umfassende anonyme und vertrauliche Beratung
- Erreichbarkeit werktags von 8.00 bis 20.00 Uhr
- Entlastung und Orientierungshilfe
- Rasche Hilfe in Notsituationen
- Information über passende Beratungs- und Betreuungseinrichtungen der Opferhilfe in ganz Österreich
- Auf Wunsch die Herstellung einer direkten Verbindung zur entsprechenden Beratungs- und Betreuungseinrichtung
- Praktische Unterstützung und Hilfe bei der Auswahl umsetzbarer Maßnahmen
- Information und Beratung über Opferrechte
- Information über Institutionen, die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung anbieten
Der Opfernotruf (→ Weisser Ring) wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Justiz (→ BMJ) eingerichtet und wird vom → Weissen Ring betrieben.
Sozialministeriumservice
Verbrechensopfer, Hinterbliebene und Trägerinnen/Träger der Bestattungskosten haben Anspruch auf Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG).
Prozessbegleitungseinrichtungen
Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die Vorbereitung der Betroffenen auf das Verfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen sowie die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren.
Das Bundesministerium für Justiz hat bewährte geeignete Einrichtungen vertraglich beauftragt, Opfern nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen Prozessbegleitung zu gewähren.
Betroffene Opfer, insbesondere Kinder, sollen sich auch im Strafverfahren so sicher wie möglich fühlen und unterstützt werden. Die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung unterstützt beispielsweise bei der Beantragung einer abgesonderten Einvernahme im Strafverfahren. Außerdem informiert die Prozessbegleitung über die Abläufe bei Gericht.
Weiterführende Links
- Entschädigung für Verbrechensopfer (→ BMASGPK)
- Opferschutzeinrichtungen (→ BMJ)
- Prozessbegleitungseinrichtungen (→ BMJ)
- Opferhilfe und Prozessbegleitung (→ BMJ)
Rechtsgrundlagen
Verbrechensopfergesetz (VOG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz