Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Wohnschirm
Programm des Sozialministeriums, das Wohnungslosigkeit verhindert und beendet – Wohnschirm ist ein subsidiäres Programm: Es hilft dann, wenn eigene Mittel sowie Unterstützungsleistungen der Bundesländer, Städte oder Gemeinden nicht ausreichen oder nicht zur Verfügung stehen.
Miete: Verhinderung von Wohnungslosigkeit
Wohnschirm-Miete unterstützt Mieterinnen/Mieter, die durch die Folgen der Teuerungen ihre Miete nicht mehr bezahlen können und dadurch von Wohnungsverlust bedroht sind. Nach einer kostenlosen Beratung durch Sozialarbeiter:innen kann ein Antrag auf Übernahme von Mietrückständen oder finanzielle Unterstützung beim Umzug in eine neue, leistbare Wohnung gestellt werden.
Housing First: Beendigung von Wohnungslosigkeit
Housing-First unterstützt wohnungslose Personen, die nicht in der Lage sind, die Wohnungslosigkeit selbstständig mit eigenen Mitteln zu beenden oder abzuwenden. Die Vermittlung von leistbaren Wohnungen in Verbindung mit Begleitung durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter ist Kern der Unterstützungsleistungen. Im Zusammenhang damit kann das Programm auch Anmietungskosten (Kautionen und Finanzierungsbeiträge) übernehmen.
Energie: Energiesicherung
Für Menschen mit niedrigem Einkommen ist in Härtefällen Unterstützung im Bereich der Energiekosten möglich. Bei unmittelbar drohender oder bereits durchgeführter Energieabschaltung können nach Beratung und Antragstellung einmalig Energieschulden übernommen werden.
Kostenlose Beratung
Bei Wohnungslosigkeit, Mietschulden oder Abschaltung der Energie: Kommen Sie zur kostenlosen Beratung! Auf der Wohnschirm-Website (→ BMASGPK) finden Sie alle Beratungsstellen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Weiterführende Informationen
- Wohnschirm-Website (→ BMASGPK)
- Wohnen (→ BMASGPK)
- Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Österreich
Rechtsgrundlagen
- Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G)
- Wohnschirm-Miete und Wohnschirm-Energie: Richtlinie zur Umsetzung "Teuerungsbedingte Delogierungsprävention und Wohnungs- sowie Energiesicherung" (PDF, 209 KB)
- Wohnschirm-Housing-first: Richtlinie zur Umsetzung: "Housing First – Unterstützung zur Beendigung von Wohnungslosigkeit" (PDF, 250 KB)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz