Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Fischen in Salzburg – Berechtigung und Dokumente

Allgemeines

Grundsätzlich dürfen im Bundesland Salzburg nur Fischereiausübungsberechtigte fischen. Das sind Personen, die eine gültige Fischerkarte und die Erlaubnis des Bewirtschafters zum Fischen haben.

Minderjährigen unter 15 Jahren ist das Fischen ohne gültige Fischerkarte gestattet, wenn sie von einem volljährigen Fischereiausübungsberechtigten begleitet werden.

Fischer müssen bei der Ausübung des Fischfangs

  • entweder eine gültige Jahresfischerkarte und den Nachweis der privatrechtlichen Erlaubnis zum Fischen (außer er ist selbst der Bewirtschafter) oder

mit sich führen und auf Verlangen dem Bewirtschafter und den Organen der öffentlichen Aufsicht vorweisen.

In Salzburg gibt es drei Arten von Fischerkarten: die Jahresfischerkarte, die Gastfischerkarte und die Gastfischerkarte für Angelteiche.

Jahresfischerkarte und Fischerprüfung

Jahresfischerkarten des Landes Salzburg werden bei Erfüllung der Voraussetzungen auf Antrag vom Landesfischereiverband Salzburg ausgestellt. Sie gelten für ein Kalenderjahr, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Alter: Ab 12 Jahren
  • Nachweis der fischereifachlichen Eignung
  • Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfangs nach dem bisherigen Verhalten des Antragstellers
  • Nachweis der Einzahlung der Fischereiumlage an den Landesfischereiverband

Bei erstmaliger Beantragung einer Jahresfischerkarte muss der Antragsteller den Nachweis der fischereifachlichen Eignung erbringen. Der Nachweis kann auf verschiedene Arten erbracht werden, z.B. durch Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung. Solche Prüfungen werden regelmäßig vom Landesfischereiverband Salzburg abgehalten.

Der Nachweis der fischereifachlichen Eignung gilt unter anderem auch dann als erbracht, wenn der Antragsteller eine einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen oder z.B. eine gleichwertige Eignungsprüfung in einem anderen Bundesland abgelegt hat.

Die Fischerprüfung ist eine schriftliche Prüfung. Gegenstände der Prüfung sind Wassertierkunde, Gewässerökologie, sachgemäßer Gebrauch der Fanggeräte, Fischereirecht und einschlägige Rechtsvorschriften. Sie kann ab dem 11. Geburtstag abgelegt werden.

Gastfischerkarte

Gastfischerkarten des Landes Salzburg gelten entweder für 24 Stunden, eine Woche oder zwei Wochen. Gastfischerkarten für Angelteiche können ausschließlich für 24 Stunden erworben werden. Beide Arten von Gastfischerkarten werden von dem Bewirtschafter oder von ermächtigten Ausgabestellen und nur an Personen ausgegeben, die bereits 12 Jahre alt sind.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 15 bis 20 Salzburger Fischereigesetz 2002

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.

Letzte Aktualisierung: 18. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion