Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Entlastungen in der Krise

Zur Entlastung der Bevölkerung hat die Bundesregierung ein Paket gegen die Teuerung geschnürt. Dieses besteht aus Sofortmaßnahmen und langfristigen strukturellen Änderungen.

Sofortmaßnahmen

Bereits ausbezahlte Unterstützungen

August

Sonderfamilienbeihilfe: Im August 2022 wurde zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe eine einmalige Sonderfamilienbeihilfe in Höhe von 180 Euro pro Kind automatisch ausgezahlt.

September
  • Außerordentliche Einmalzahlung an Pensionistinnen/Pensionisten in Höhe von bis zu 500 Euro
    (Für kleine Pensionen – volle Entlastungswirkung bei monatlicher Pension von rund 1.100 bis 1.800 Euro)
  • Außerordentliche Gutschrift an Selbstständige und Bäuerinnen/Bauern in Höhe von bis zu 500 Euro
  • 300 Euro für besonders Betroffene
    (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten, Mindestsicherungsbezieherinnen/Mindestsicherungsbezieher, Arbeitslose, Studienbeihilfebezieherinnen/Studienbeihilfebezieher)
  • Erhöhter Familienbonus Plus (BMF) von jährlich 2.000 Euro für Kinder bis 18 Jahre und jährlich 650 Euro für Kinder über 18 Jahren
  • 500 Euro für jede Erwachsene/jeden Erwachsenen (Klimabonus & Anti-Teuerungs-Bonus), 250 Euro für jedes Kind

Strukturelle und steuerliche Maßnahmen

Gelten ab 1. Dezember 2022 oder 1. Jänner 2023

Maßnahmen ab 1. Dezember 2022

Die Stromkostenbremse

Die Stromkostenbremse soll den aktuellen Preissteigerungen bei Strom entgegenwirken und gleichzeitig Anreiz zum Stromsparen setzen. Sie wird ab 1. Dezember 2022 direkt auf den Teilbetragszahlungen und den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30. Juni 2024.

Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes. Sie hilft schnell und unbürokratisch. Die Stromkostenbremse erhalten natürliche Personen, die für einen Haushalts-Zählpunkt einen aufrechten Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben. Pro Haushalts-Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskundinnen/Haushaltskunden.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Stromkostenbremse sind ebenfalls auf oesterreich.gv.at verfügbar.

Maßnahmen ab 1. Jänner 2023

Abschaffung der Kalten Progression

Um der kalten Progression entgegenzuwirken, werden jährlich die Tarifstufen (BMF) (außer die letzte Tarifstufe ab 1 Million Euro) und bestimmte Absetzbeträge (BMF) (Alleinverdiener-, Alleinerzieher- (BMF)Unterhaltsabsetzbetrag (BMF) sowie Verkehrs- und Pensionistenabsetzbeträge) samt zugehöriger Einschleifgrenzen sowie die SV-Rückerstattung (BMF) um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht. Für das verbleibende Drittel sind von der Bundesregierung jährlich zusätzliche Maßnahmen zu beschließen.
Im Jahr 2023 gilt: Für das Jahr 2023 wurde eine Inflationsrate von 5,2 Prozent errechnet. Die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen (BMF) werden über die errechnete Inflationsrate hinaus um 6,3 Prozent angehoben. Dadurch werden insbesondere niedrige und mittlere Einkommen über die Inflationsrate hinausgehend entlastet. Bisher waren Bürgerinnen/Bürger ab einem Einkommen von jährlich 11.000 Euro steuerpflichtig. Im Jahr 2023 liegt diese Grenze bei 11.693 Euro. Die Grenzbeträge der weiteren Tarifstufen werden um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht. Das entspricht einer Anpassung um 3,47 ̇Prozent und entlastet auch Menschen mit mittleren und höheren Einkommen. Die Absetzbeträge (BMF) (Alleinverdiener-, Alleinerzieher- (BMF)Unterhaltsabsetzbetrag (BMF) sowie Verkehrs- und Pensionistenabsetzbeträge) samt zugehöriger Einschleifgrenzen und die SV-Rückerstattung (BMF) werden im Jahr 2023 um die volle Inflationsrate, also um 5,2 Prozent, erhöht.

Zum Entlastungsrechner (BMF)

Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen

Als weitere langfristige Entlastung wurde die sogenannte Valorisierung der Familien (BKA)- und Sozialleistungen umgesetzt. Diese tritt mit Jänner 2023 in Kraft. In Zukunft werden also Leistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, der Alleinverdienerabsetzbetrag, das Schulstartgeld, der Pensionistenabsetzbetrag, die Studienbeihilfe und das Reha-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld jährlich an die Teuerung angepasst – also jährlich um einen bestimmten Wert erhöht.

Informationen zu den konkreten Sozialleistungen sind auf der Seite Valorisierung der Sozialleistungen (BMASGPK) verfügbar.

Informationen zu den Familienleistungen sind am Familienportal (BKA) verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundeskanzleramt