Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Unterlagen und Dokumente
- Im Ausland müssen die erforderlichen Dokumente für die Beantragung der "Aufenthaltsbewilligung – Studierende" oder eines Visums vorbereitet und im Zuge des Antrags vorgelegt werden.
- Drittstaatsangehörige brauchen für die Einreise, während des Aufenthalts und für die Ausreise grundsätzlich einen gültigen Reisepass (Passpflicht). Die Einreise ist nur möglich, wenn der Reisepass drei Monate über den geplanten Termin der Ausreise aus dem Schengenraum hinaus gültig ist sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde.
- Auch andere wichtige Personaldokumente (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, eventuell Urkunde über Adoption) sollten nach Österreich mitgenommen werden. Gegebenenfalls ist eine Übersetzung der Dokumente erforderlich.
- Reifezeugnis in beglaubigter Abschrift. Die Noten der einzelnen Gegenstände (Studienfächer) müssen ersichtlich sein.
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Achtung
Alle Urkunden und Übersetzungen müssen von den Behörden des Ausstellungslandes und von der österreichischen Vertretungsbehörde, entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen, beglaubigt werden. Nicht deutschsprachige Dokumente – außer jene in Englischer Sprache – müssen übersetzt werden.
Unterlagen für die Immatrikulation
Wurde von der Universität das Zulassungsansuchen und in Folge die Aufenthaltsbewilligung erteilt, folgt nach der Einreise die Erstanmeldung (Immatrikulation) an einer Universität in Österreich.
Dazu müssen folgende Unterlagen bei der Studien- und Prüfungsabteilung der entsprechenden Hochschule eingereicht werden:
- Positiver Zulassungsbescheid
- Gültiger Reisepass bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis
- Ausgefüllte Formulare
- Passfoto
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion