Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Allgemeine Information über Unterstützungen der Bundesländer
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die neun Bundesländer leisten subsidiär Hilfe für Menschen mit Behinderungen, wenn keine oder keine gleichwertigen Leistungen durch die Sozialversicherung oder das Sozialministerium (→ BMASGPK) erbracht werden. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden die Behindertengesetze der Länder. Der Leistungskatalog der einzelnen Behindertengesetze der Länder ist im Wesentlichen vergleichbar, kann jedoch variieren.
Zuständige Stelle
- die zuständige (Sozialabteilung) der Landesregierung
- die Bezirkshauptmannschaften
Zusätzliche Informationen
Medizinische Hilfen
- Ärztliche Hilfe, Versorgung mit Heilmitteln und Heilbehelfen
- Pflege in Kranken-, Kur- oder Rehabilitationsanstalten
- Orthopädische Versorgung
Anschaffung, Anpassung und Instandsetzung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln - Hauskrankenpflege
- Übernahme der durch diese Maßnahmen entstehenden Reise- und Transportkosten
Pädagogische Hilfen
- Beratung der Erziehungsberechtigten des Kindes mit Behinderungen in Erziehungs- und Bildungsfragen
- Vermittlung des Menschen mit Behinderungen in eine Erziehungs- oder Bildungseinrichtung, die seinen bzw. ihren Fähigkeiten und Beeinträchtigungen entspricht
- Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten für die Erziehung und Schulbildung
Hilfen zur beruflichen Eingliederung
- Berufliche Ausbildung, Ein-, Um- oder Nachschulung, Arbeitstraining und Arbeitserprobung
- Zuschüsse für behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung
- Lohnzuschüsse als Ausgleich für Minderleistung
- Unterbringung auf einem geschützten Arbeitsplatz (→ USP)
- Berufliche Rehabilitation (→ USP)
- Beschäftigungstherapie
Hilfen zur sozialen Eingliederung
Persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung
- Zuschüsse z.B. für
- den Kauf eines Pkw
- die behindertengerechte Ausstattung der Wohnung
- Soziale Dienste
- Zuschüsse für Erholungsaufenthalte
- Heimunterbringung
- Förderungen zur sozialen Rehabilitation
Hilfe zum Lebensunterhalt
Es kann zur Existenzsicherung eine laufende Geldleistung gezahlt werden, die abhängig von Ihrem Einkommen ist.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz