Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen – Regelung in Salzburg
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. der Jugendliche gerade aufhält.
Das Anbieten, Vorführen, Weitergeben und Zugänglichmachen von Medien und Dienstleistungen an Personen unter 18 Jahren ist verboten, wenn sie Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen, geistigen, sittlichen, charakterlichen oder sozialen Entwicklung gefährden können. Darunter fallen Medien und Dienstleistungen, die
- eine gehäufte Darstellung oder Verherrlichung von Gewalt beinhalten,
- Menschen wegen ihrer Ethnie, Hautfarbe, Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Behinderung oder Religion diskriminieren, oder
- die Darstellung oder Vermittlung sexueller Handlungen, die die Entwicklung von Jugendlichen gefährden, beinhalten.
Medien sind z.B. Zeitschriften, Bücher, Fotos, Tonträger oder sonstige Gegenstände.
Wer erwerbsmäßig jugendgefährdende Medien, sonstige Gegenstände oder Dienstleistungen anbietet, vorführt oder zugänglich macht, hat durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch räumliche Abgrenzungen, Wahl des Ausstellungsortes, zeitliche Beschränkungen, schriftliche und mündliche Hinweise udgl. dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche insgesamt oder bis zu einem bestimmten Alter davon ausgeschlossen sind.
Der Erwerb, Besitz und der Gebrauch von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse I (Feuerwerksscherzartikel, Feuerwerksspielwaren) ist Kindern unter 12 Jahren nicht erlaubt. Ihnen dürfen auch solche Gegenstände nicht überlassen werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion