Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Verleihung der Staatsbürgerschaft an Staatenlose

Allgemeine Informationen

Als staatenlos gilt, wer nach dem Recht keines Staates eine Staatsangehörigkeit besitzt. Das bedeutet, kein Staat betrachtet die Person als seine Staatsangehörige/seinen Staatsangehörigen.

Allgemein gelten beim Erwerb durch Verleihung für staatenlose Personen die gleichen Bedingungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft wie für Drittstaatsangehörige.

Es gibt eine Ausnahme: Wenn eine Person in Österreich geboren wurde und von Geburt an staatenlos ist, wird der Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft erleichtert. So muss sie zum Beispiel viele der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen nicht erfüllen. Es gibt z.B. keine Überprüfung des gesicherten Lebensunterhalts. Die Person muss jedoch Voraussetzungen wie Nachweise von Deutschkenntnissen und die Staatsbürgerschaftsprüfung erfüllen.

Diesen erleichterten Zugang gibt es aber nur in den drei Jahren nach dem 18. Geburtstag.

Voraussetzungen

  • Geburt in Österreich
  • Staatenlosigkeit seit Geburt
  • Antragstellerin/Antragsteller ist im Antragszeitpunkt mindestens 18 Jahre und noch nicht 21 Jahre alt
  • mindestens zehn Jahre Hauptwohnsitz in Österreich, davon mindestens fünf Jahre ununterbrochen unmittelbar vor Verleihung der Staatsbürgerschaft
  • keine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von fünf oder mehr Jahren oder nach bestimmten im Gesetz aufgezählten Straftatbeständen 

Zuständige Stelle

Die Staatsbürgerschaftsabteilung des jeweiligen Amtes der Landesregierung

Kosten

  • 125,60 Euro Bundesgebühren für den Antrag
  • 867,40 Euro Bundesgebühren für den Bescheid

Zusätzlich zu den Bundesgebühren wird noch eine Landesverwaltungsabgabe eingehoben, die je nach Bundesland variiert.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres