Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Eingeschneite Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen
Runde Verkehrszeichen, die zur Gänze von Schnee oder Eis bedeckt und dadurch nicht lesbar sind, können nicht erkannt werden und gelten nicht. Wenn Verkehrszeichen jedoch an ihrer äußeren Form erkennbar sind (z.B. dreieckiges "Vorrang geben"-Schild oder achteckiges "Stop"-Schild), müssen sie beachtet werden.
Achtung
Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.
Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.
Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.
Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion