Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Kinderbetreuungsgeld – Anspruchsvoraussetzungen
- Ein gemeinsamer dauerhafter Haushalt mit dem Kind. Zusätzlich sind unbedingt gleiche Hauptwohnsitzmeldungen von Bezieherin/Bezieher und Kind erforderlich.
- Durchführung und Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen
(Mutter-Kind-Pässe behalten ihre Gültigkeit und gelten als Eltern-Kind-Pässe weiter.)- Fünf Untersuchungen der Mutter während der Schwangerschaft
- Fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt
- Anspruch auf Familienbeihilfe und tatsächlicher Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
- Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil
- Der Zuverdienst darf die jeweilige Zuverdienstgrenze nicht übersteigen
- Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
(Das bedeutet, Sie leben mit Ihrer Familie ständig in Österreich und haben zu Österreich die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen als zu einem anderen Staat.) - Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
Ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht zudem für Eltern und Kinder, die keine österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger sind. Dies gilt für:- EU- bzw. EWR-Bürgerinnen/EU- bzw. EWR-Bürger sowie Schweizerinnen/Schweizer, die über eine Dokumentation ihres Niederlassungsrechts verfügen (Anmeldebescheinigung)
- Drittstaatsangehörige mit entsprechenden Aufenthaltstiteln nach §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) oder § 54 des Asylgesetzes 2005
- Asylberechtigte
- Subsidiär Schutzberechtigte, die unselbstständig oder selbstständig erwerbstätig sind und keine Leistungen aus der Grundversorgung oder Mindestsicherung erhalten bzw. darauf keinen Anspruch haben
Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wird im Unterschied zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auch jenen Personengruppen gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind/waren.
Detaillierte Informationen zu folgenden Themen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at:
Rechtsgrundlagen
Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt