Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Namensänderung nach Beendigung der Ehe

Allgemeine Informationen

Wird eine Ehe aufgelöst, können die Ehegatten jeden früher rechtmäßig geführten Familiennamen wieder annehmen.

Soll der Familienname nach Scheidung der Ehe in einen Namen geändert werden, der vor der Ehe geführt wurde, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.

Ändert sich der Familienname der Eltern oder eines Elternteils, z.B. nach einer Scheidung, kann der Familienname des Kindes erneut bestimmt werden. Bei der Namensänderung von Kindern haben die Eltern einvernehmlich vorzugehen (bei aufrechter Ehe oder gemeinsamer Obsorge nach Scheidung), es genügt aber die Erklärung eines Elternteils, wenn er versichert, dass der andere Elternteil einverstanden ist oder das Einvernehmen nicht mit zumutbaren Aufwand erreicht werden kann. Das einsichts- und urteilsfähige Kind (wird ab einem Alter von 14 Jahren vermutet) bestimmt seinen Namen selbst. Wenn ein Elternteil die alleinige Obsorge für das Kind hat, muss der andere Elternteil über die beantragte Namensänderung in Kenntnis gesetzt und dazu angehört werden.

Für individuelle Anfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

Hinweis:

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Zusätzliche Informationen

Nach Scheidung der Ehe nehmen die ehemaligen Eheleute nicht automatisch einen früheren Familiennamen an. Der bisherige Familienname wird auch nach Scheidung der Ehe beibehalten, sofern nicht eine Namensänderung gewünscht und in die Wege geleitet wird.

Wer den Familiennamen seiner Ehepartnerin/seines Ehepartners angenommen hat, kann diesen Namen nach Scheidung der Ehe auch in einer anderen Ehe – sogar gemeinsam mit der neuen Ehepartnerin/dem neuen Ehepartner – führen.

Beispiel:

Frau Schneider heiratet Herrn Müller und nimmt dessen Namen an. Nach Scheidung dieser Ehe heiratet Frau Müller Herrn Berger und beide entscheiden sich für den gemeinsamen Familiennamen "Müller". Herr Müller hat in dem Fall kein Mitspracherecht, was die Weitergabe seines Namens betrifft.

Hinweis:

Kinder behalten nach der Scheidung der Ehe der Eltern den bei der Eheschließung festgelegten Namen.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz