Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Schutz von Zeugen im Strafverfahren

Das Gericht ist verpflichtet, den höchstpersönlichen Lebensbereich von Zeugen zu schützen. Insbesondere müssen Richter die Zeugen auf deren besondere Schutzmöglichkeiten hinweisen.

Bei ernster Gefährdung für das Leben und/oder die Gesundheit des Zeugen bzw. wenn sich ein Zeuge aufgrund bestimmter Anhaltspunkte bedroht fühlt, kann das Gericht Maßnahmen zum Schutz von Zeugen ergreifen.

Zeugen können verlangen, dass

  • auf die Angabe ihrer Adresse im Akt verzichtet wird. Bei mündlicher Befragung in der Hauptverhandlung darf z.B. die Adresse des Arbeitsplatzes angegeben werden oder es wird darauf verwiesen, dass diese unverändert geblieben ist. Die Adresse kann auch aufgeschrieben statt gesagt werden (damit sie der Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis gelangt).
  • in bestimmten Fällen die Beschränkungen der MeldeauskunftAuskunftssperre (z.B. bei Stalking-Fällen) greift.
  • der Angeklagte bei der Zeugeneinvernahme in der Hauptverhandlung vorübergehend den Verhandlungssaal verlassen muss.
  • Zuhörer in bestimmten Fällen von der ganzen oder von Teilen der Verhandlung ausgeschlossen werden. (Bild- und Tonaufnahmen sind während der Verhandlung generell verboten.)

Opfer eines Sexualdelikts können beispielsweise

  • die Beantwortung von Fragen nach ihrem Intimleben sowie von Fragen nach Einzelheiten der strafbaren Handlung, deren Schilderung sie für unzumutbar halten, verweigern.
  • durchsetzen, dass die Zeugeneinvernahme in einem abgesonderten Raum durchgeführt und dann durch ein Video in den Verhandlungssaal übertragen wird (kontradiktorische Vernehmung). Bei unter 14-Jährigen wird diese Form der Vernehmung ohne Antrag durchgeführt.

Hinweis

Nähere Informationen zur "kontradiktorischen Vernehmung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Opfer eines Sexualdelikts, die zum Zeitpunkt der Aussage noch jünger als 14 Jahre sind, müssen immer schonend vernommen werden. In der Regel werden Kinder und Jugendliche durch Kinderpsychiater bzw. Kinderpsychologen befragt.

Seit 1. Jänner 2014 erhalten Opfer eines Sexualdelikts, die jünger als 14 Jahre sind, jedenfalls psychosoziale Prozessbegleitung. Die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei der Vernehmung von (insbesondere von unter 14-jährigen) Zeugen ist immer erlaubt bzw. teilweise sogar gesetzlich sogar vorgesehen.

Tipp

Personen, die Opfer von Sexual- und Gewaltverbrechen geworden sind, können sich an spezialisierte Beratungsstellen wenden, die u.a. auch Prozessbegleitung anbieten. Der Opfernotruf 0800/112 112 ist eine zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten in Österreich.

Weiterführende Links

Bundesministerium für Justiz ( BMJ)

Rechtsgrundlagen

Strafprozessordnung (StPO)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).

Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion