Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Volksabstimmung

Allgemeines zur Volksabstimmung

Bei einer Volksabstimmung wird das gesamte Volk darüber befragt, ob ein vom Parlament (Nationalrat) beschlossenes Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Sie wird nur in ganz wesentlichen Fragen eingesetzt. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend, d.h. das Gesetz kann nur dann in Kraft treten, wenn das Volk zugestimmt hat. Bisher gab es erst zwei Volksabstimmungen (Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf und EU-Beitritt Österreichs).

Das Volk kann mittels Volksabstimmung auch befragt werden, ob die Bundespräsidentin/der Bundespräsident abgesetzt werden soll. Eine solche Volksabstimmung muss durchgeführt werden, wenn die Bundesversammlung es verlangt.

Die Volksabstimmung ist – neben dem Volksbegehren und der Volksbefragung – ein wesentliches Instrument der direkten Demokratie. Sie wird im Gegensatz zur Volksbefragung erst nach der Beschlussfassung eines Gesetzes im Nationalrat und im Bundesrat, jedoch vor Beurkundung durch die Bundespräsidentin/den Budnespräsidenten durchgeführt.

Gegenstand einer Volksabstimmung

Eine Volksabstimmung muss zwingend abgehalten werden,

  • wenn eine Gesamtänderung der Bundesverfassung (d.h. eine substanzielle Änderung wesentlicher Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung) in Kraft treten soll oder
  • wenn die Bundesversammlung es verlangt, um die Frage der vorzeitigen Absetzung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten zu klären.

Aber auch wenn mit einem Gesetzesvorhaben nur Teile der Bundesverfassung geändert oder nur einfache Gesetze beschlossen werden sollen, ist es grundsätzlich möglich, eine Volksabstimmung durchzuführen. In diesen Fällen findet eine Volksabstimmung statt,

  • wenn mit dem geplanten Gesetz eine Teiländerung der Bundesverfassung durchgeführt werden soll und ein Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates eine Volksabstimmung verlangt oder
  • wenn bei einem Gesetzesbeschluss der Nationalrat die Abhaltung einer Volksabstimmung beschließt oder die einfache Mehrheit der Abgeordneten es verlangt und – wie bei jedem anderen Beschluss – mindestens ein Drittel der Abgeordneten anwesend ist; einem Beschluss gleichgestellt ist das schriftliche Verlangen der Mehrheit der Mitglieder des Nationalrats außerhalb einer Sitzung.

Teilnahme an Volksabstimmungen

Stimmberechtigt bei Volksabstimmungen ist, wer am Abstimmungstag das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt. Demnach sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger, die am Abstimmungstag mindestens 16 Jahre alt sind und nicht wegen bestimmter gerichtlicher Verurteilungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, berechtigt, an einer Volksabstimmung teilzunehmen.

Ausübung des Stimmrechts mittels Stimmkarte

Folgende Personen haben Anspruch auf Ausstellung einer Stimmkarte und somit die Möglichkeit, auch außerhalb des Ortes, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, an einer Volksabstimmung teilzunehmen:

  • Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Abstimmungstag verhindert sein werden, ihre Stimme abzugeben (z.B. wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland)
  • Wahlberechtigte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (z.B. gebrechliche Personen oder Häftlinge)

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können mit einer Stimmkarte an Volksabstimmungen teilnehmen, wenn sie zum jeweiligen Stichtag auf entsprechenden Antrag in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. Die Eintragung gilt für die Dauer von zehn Jahren und für alle Wahlereignisse, ausgenommen die Europawahl, für die eine separate Antragstellung erforderlich ist.

Das Formular zur Beantragung der Ausstellung einer Stimmkarte findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. Die Stimmkarte wird Ihnen – je nach Wunsch – mittels Einschreibbrief zugesandt oder Sie holen sie persönlich ab.

Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, um die zeitgerechte Zustellung vor der Volksabstimmung per Post zu gewährleisten. Sollte kein Onlineformular vorhanden sein, ist es in manchen Gemeinden möglich, den Antrag auf Ausstellung der Stimmkarte per E-Mail zu stellen.

Ergebnis der Volksabstimmung

Das Ergebnis einer Volksabstimmung hat – im Gegensatz zum Ausgang einer Volksbefragungrechtlich bindende Wirkung.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 17. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion