Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Insolvenzdatei im Internet
Die Insolvenzdatei als Teil der Ediktsdatei des Bundesministeriums für Justiz ist das ausschließliche Bekanntmachungsorgan aller Belange im Zuge eines Sanierungs- oder Konkursverfahrens. Sowohl der Anschlag auf der Gerichtstafel als auch die Veröffentlichung in Zeitungen ist nicht vorgesehen.
Die Rechtswirksamkeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in der Insolvenzdatei (00.00 Uhr des Folgetages) in Kraft. Alle Daten sind grundsätzlich bis ein Jahr nach Abschluss des Insolvenzverfahrens abrufbar, bei Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens drei Jahre.
Nach vollständiger Erfüllung des Sanierungs- oder des Zahlungsplans hat die Schuldnerin/der Schuldner die Möglichkeit, eine Löschung aus der Insolvenzdatei und dem Firmenbuch zu erwirken.
Hinweis
Die Einsicht in die Insolvenzdatei ist kostenlos und für jeden möglich.
Neben der Abfrage über das Internet besteht die Möglichkeit, bei jedem Bezirks- oder Landesgericht oder bei dem Landesgericht, das das betreffende Insolvenzverfahren abwickelt, innerhalb der Amtsstunden Einsicht in die Insolvenzdatei zu nehmen. Auch dort sind die Einsichten und kurze Auskünfte aus der Datenbank gebührenfrei.
Bestätigung über die Nicht-Insolvenz
Auskünfte bzw. Bestätigungen darüber, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist, können über die Insolvenzdatei nicht abgerufen oder erteilt werden. Es kann bei Gericht eine Bestätigung darüber beantragt werden, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einer bestimmten Person in der Insolvenzdatei kein Insolvenzverfahren aufscheint.
Für natürliche Personen ist das für den Wohnsitz zuständige Bezirksgericht zuständig, für im Firmenbuch eingetragene Unternehmen das jeweilige Firmenbuchgericht.
Der Antrag kann persönlich, per Post und mit Handy-Signatur oder ID-Austria elektronisch als "Allgemeine Eingabe" auf JustizOnline (→ BMJ) gestellt werden.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Insolvenzordnung (IO)
- § 186 Außerstreitgesetz (AußStrG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz