Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Personalausweis – Verlust oder Diebstahl

Hinweis

Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website. 

Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland. 

Hinweis

Grundsätzlich brauchen österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger zur Ausreise und zur Einreise einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis. Der Führerschein oder der Identitätsausweis sind keine gültigen Reisedokumente für Auslandsreisen. Auch der Notpass wird nicht in allen Ländern akzeptiert.

Zu beachten sind die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das bereist werden soll bzw. durch das durchgereist werden soll, und zusätzlich die Geschäftsbedingungen des gewählten Beförderungsunternehmens (z.B. Fluglinie). 

Der Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Personalausweis als amtlicher Lichtbildausweis. Informationen zu Notfällen etc. finden sich unter "Personalausweis – Reisedokument, Einreisebestimmungen usw.".

Achtung

Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.

Verlust oder Diebstahl im Inland

Bei einem Diebstahl des Personalausweises muss eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde die Neuausstellung eines Personalausweises beantragt werden.

Bei Verlust des Personalausweises in Österreich ist eine Meldung an die Passbehörde erforderlich. 

Verlust oder Diebstahl im Ausland

Vorgehensweise im Ausland

Es muss eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei im Ausland erstattet werden. Aufgrund dieser Anzeige stellt die österreichische Vertretungsbehörde (→ BMEIA) (Botschaft, Konsulat) einen Notpass für die Rückreise aus.

Vorgehensweise im Inland

Bei einem Diebstahl des Personalausweises muss mit der ausländischen Diebstahlsanzeige eine neuerliche Diebstahlsanzeige bei der Polizei in Österreich erstattet werden. Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde ein Antrag auf Neuausstellung eines Personalausweises gestellt werden.

Bei Verlust des Personalausweises ist eine Meldung an die Passbehörde erforderlich.

Wiederauffindung/Hinweis

Bitte beachten Sie:

  • Die Wiederauffindung eines Personalausweises ist umgehend der Passbehörde zu melden
  • Der Widerruf des Reisedokuments in den (internationalen) Fahndungsdatenbanken benötigt mindestens 24 Stunden
  • Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Personalausweisen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 3. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres