Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Checkliste zum Kauf von Grundstücken bzw. Immobilien in Österreich

Diese Checkliste gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte, die beim Immobilienkauf zu beachten sind.

Treuhandschaft und Immobiliendienstleistung Um sich gegen wirtschaftliche Risiken abzusichern, wird Immobilienkauf häufig über Treuhandschaft durch eine Notarin/einen Notar oder eine Rechtsanwältin/Rechtsanwalt abgewickelt. Weitere Informationen über z.B. Nebenkosten bei Wohnungs- und Grundstückskauf  finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Einsichtnahme in Flächenwidmungsplan Prinzipielle Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie ergeben sich zunächst aus Festlegungen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde. In einigen Raumordnungsgesetzen der Bundesländer und den darauf basierenden Flächenwidmungsplänen der Gemeinden gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Freizeitwohnsitzen (Ferien- und Zweitwohnsitzen).
Grundbuchsauszug Ein Grundbuchsauszug vor dem Kauf eines Grundstücks gibt Klarheit über Eigentumsverhältnisse und eventuelle Belastungen der Immobilie. Weitere Informationen zur Grundbuchseinsicht, die für jede/jeden möglich ist, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Aufschließung Gemeinden verkaufen Grundstücke meist aufgeschlossen (an das öffentliche Straßennetz sowie an das Versorgungs- und Entsorgungsnetz – Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation). Ist die Aufschließung noch nicht erfolgt, ist der Kaufpreis niedriger angesetzt, da die Kosten der Erschließung nachträglich anfallen. Informationen zur Aufschließung kann die jeweilige Gemeinde geben.
Kauf Der schriftliche Kaufvertrag muss zumindest den Namen der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, eventuelle Miteigentumsanteile und eine Beschreibung der Immobilie enthalten. Weitere Informationen zur Kaufabwicklung  und zur empfehlenswerten Anmerkung der Rangordnung im Grundbuch finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Genehmigungspflicht/
Ausländergrunderwerb
Angehörige von Drittstatten müssen eine Genehmigung für den Grunderwerb einholen. BürgerInnen/-Bürger von EU- /EWR-Staaten sind von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen. Zusätzlich bedarf vor allem der Erwerb (z.B. Kauf) von landwirtschaftlichen Grundstücken einer Genehmigung durch die in jedem Bundesland eingerichtete Grundverkehrsbehörde.
Eigentumserwerb und Grunderwerbsteuer Eigentum wird in Österreich erst durch Eintragung des Eigentumsrechts in das Grundbuch (Verbücherung) erworben. Voraussetzung dafür ist neben der schriftlichen Kaufurkunde, der Nachweis, dass die Grunderwerbsteuer an das zuständige Finanzamt entrichtet wurde (sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung) und gegebenenfalls eine rechtskräftige grundverkehrsbehördliche Genehmigung.
Immobilienertragssteuer Wer bei der Veräußerung einer Immobilie einen Gewinn macht, muss unter Umständen eine Immobilienertragsteuer zahlen, wenn die Käuferin/der Käufer in Österreich einkommenssteuerpflichtig ist. In diesen Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und einem anderen EU-Mitgliedstaat besteht.

Hinweis

Das Grundverkehrsrecht ist ebenso wie das Raumordnungs- und Baurecht in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache.  Auf Basis dieser verschiedenen Landesgesetze werden grundverkehrsbehördliche Genehmigungen und Baubewilligungen erteilt sowie Flächenwidmungs- und Bebauungspläne erlassen. Daher kann es in diesem Bereich in den neun Bundesländern Österreichs zu sehr unterschiedlichen Regelungen und Voraussetzungen für die rechtskonforme Nutzung eines Grundstücks bzw. den Grunderwerb kommen.

Weitere Informationen zum Wohnungseigentum finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion