Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Musik und Videos im Internet – Tauschbörsen

Darf ich Musik oder Videos aus dem Internet herunterladen?

Der reine Download von Musik oder Videos (bei welchen es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt) aus dem Internet (also ohne das Musikstück oder Video selbst wieder anbieten zu wollen) auf einen Datenträger (z.B. Festplatte, DVD, CD) für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich erlaubt. Dies setzt allerdings voraus, dass das heruntergeladene Musikstück bzw. Video, welches beispielsweise auf dem eigenen Computer gespeichert wurde, in weiterer Folge nicht für kommerzielle Zwecke genutzt wird.

So ist beispielsweise der Verkauf von kopierten bzw. heruntergeladenen Musikstücken oder Videos verboten, da dadurch unter anderem kein privater Gebrauch mehr gegeben wäre. Auch nicht erlaubt ist es, andere Personen im Internet auf die heruntergeladenen Musikstücke bzw. Videos zugreifen zu lassen (z.B. über Tauschbörsen).

Zusätzlich muss auch die Kopiervorlage (damit ist das im Internet zur Verfügung gestellte Musikstück bzw. Video gemeint) eine rechtmäßige Quelle darstellen. Es darf hierfür also keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet werden. So ist unter anderem auch Vorsicht beim Herunterladen von Musikstücken oder Videos von Online-Tauschbörsen (Filesharing-Plattformen) geboten. Oftmals werden dort Musikstücke oder Videos unter Verletzung des Urheberrechts bereitgestellt, sodass es sich hierbei um keine rechtmäßige Quelle (Kopiervorlage) mehr handelt.

Es bestehen zahlreiche Websites, auf denen legal Musik bzw. Videos heruntergeladen werden können. Der Download auf solchen Websites erfolgt zumeist gegen Bezahlung. Aus diesem Grund ist auch der Download von beispielsweise Musikstücken, die unter Umgehung eines Kopierschutzes (z.B. auf DVDs oder CDs ) im Internet angeboten werden, nicht zulässig. 

Von Computerprogrammen dürfen keine Privatkopien angefertigt werden. Ausgenommen sind allerdings Sicherungskopien, soweit dies für die Benutzung des Computerprogramms notwendig ist.

Tipp

Auf der sicheren Seite sind Sie jedenfalls, wenn Sie keine Musikdownloads durchführen. Auch ist es unproblematisch, Musik und andere Dateien (z.B. Videoclips) von Portalen zu beziehen, die die erforderlichen Verwertungsrechte erworben haben, wie z.B. iTunes Music Store oder MP3 Downloadstore auf Amazon.

Darf ich Musik oder Videos zum Download anbieten?

Tauschbörsenprogramme sind meistens so eingestellt, dass die Ordner, in welche die Dateien heruntergeladen werden, gleichzeitig auch zum Upload freigegeben sind. Ein Download ist damit praktisch gleichbedeutend mit der öffentlichen Zurverfügungstellung derselben Datei. Die Programme können in den meisten Fällen zwar so eingestellt werden, dass die Uploads verhindert werden, aber dies hat zur Folge, dass Sie bei den Downloads benachteiligt werden. Es werden – im Sinne des Tauschgedankens – meist jene Nutzerinnen/Nutzer bevorzugt, die auch selbst Dateien zur Verfügung stellen.

Der entscheidende Punkt ist jedoch, dass das Anbieten von Musikstücken oder Videos in Tauschbörsen ohne die Zustimmung der Urheberin/des Urhebers nicht erlaubt ist.

Können Tauschbörsenbenutzer überhaupt erwischt werden?

Ja, und zwar über die IP-Adresse ihres Computers und den Zeitpunkt, zu dem sie mit dem Programm online waren.

Tipp

Nutzen Sie keine Tauschbörsen zum Download von Musik oder Filmen, Sie könnten damit das Urheberrecht verletzen!

Streaming

Mittels Streaming können Audio- oder Videodateien (z.B. Filme, Musik) direkt wiedergegeben werden, ohne sie davor auf die Festplatte speichern zu müssen. Streaming zählt dennoch als Download. Es ist daher ebenso umstritten, ob Streaming erlaubt ist oder nicht.

Das bloße Ansehen von Urheberrechte verletzenden Inhalten im Internet (ohne Download) ist keine urheberrechtlich relevante Handlung.

Unbedenklich ist die Lage hingegen zumeist bei Livestreams. Dabei läuft die Übertragung live zu der Veranstaltung oder zu der ausgestrahlten Sendung und wird nicht zeitversetzt abgerufen. Solche Übertragungen können ohne Rechts- oder Urheberrechtsverletzungen live konsumiert werden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion