Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Allgemeines zum Eigenimport von Kfz

Die in diesem Kapitel angeführten Bestimmungen gelten für den Eigenimport von Neu- und Gebrauchtwagen durch Privatpersonen nach Österreich.

Unterscheidung Neu- und Gebrauchtwagen

Da es in steuerrechtlicher und genehmigungspflichtiger Hinsicht einen Unterschied macht, ob jemand ein neues oder gebrauchtes Kfz (z.B. Auto oder Motorrad) importiert, muss strikt zwischen Neu- und Gebrauchtwagen unterschieden werden.

Für die Genehmigung ist einzig maßgeblich, ob das Fahrzeug bereits (im In- oder Ausland) zum Verkehr zugelassen war, unabhängig von der Dauer der Zulassung.

Aus steuerrechtlicher Sicht (im Hinblick auf die Verpflichtung zur Entrichtung der Erwerbsteuer) wird zwischen Neu- und Gebrauchtwagen wie folgt unterschieden:

Neuwagen

Ein Kfz gilt als neu, wenn der Kilometerstand weniger als 6.000 km aufweist oder die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

Beispiel

  • Ein Auto hat einen Kilometerstand von 8.000, war aber kürzer als sechs Monate im Ausland angemeldet. Es handelt sich um ein Neufahrzeug, weil vom Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme bis zum Erwerb nicht mehr als sechs Monate vergangen waren.
  • Ebenfalls handelt es sich um ein Neufahrzeug, wenn es mehr als sechs Monate angemeldet war, aber nur 5.000 km damit gefahren wurden.

Gebrauchtwagen

Ein Kfz gilt als gebraucht, wenn das Fahrzeug mehr als 6.000 km zurückgelegt hat und die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs mehr als sechs Monate zurückliegt.

Tipp

Es ist ratsam, sich vor dem Import von Gebrauchtwagen bei der Generalvertretung der Automarke in Österreich bzw. bei der Technischen Prüfstelle des Amtes der jeweiligen Landesregierung zu erkundigen, ob für das betreffende Kfz eine EU-Betriebserlaubnis vorliegt oder eine Einzel- oder Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.

Man muss auf die Begutachtungsfrist im Ausland achten. Selbst wenn diese länger ist als in Österreich, gilt die österreichische Begutachtungsfrist.

Weiters ist zwischen Kfz-Import aus EU-Ländern und Kfz-Import aus Drittländern zu unterscheiden.

Verwendung von Kfz mit ausländischem Kennzeichen in Österreich

Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen dürfen grundsätzlich auch von Lenkerinnen/Lenkern mit Wohnsitz im Inland bzw. österreichischem Führerschein gelenkt werden.

Frist

Importierte Fahrzeuge von Personen mit Hauptwohnsitz oder Wohnsitz im Inland dürfen ohne österreichische Kfz-Zulassung grundsätzlich nur während eines Monats ab der erstmaligen Einbringung verwendet werden.

Nach Ablauf dieser Frist sind die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern.

Wenn glaubhaft gemacht wird, dass innerhalb dieses Monats die inländische Kfz-Zulassung nicht vorgenommen werden konnte, darf das Fahrzeug ein weiteres Monat verwendet werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 28. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur