Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots im öffentlichen Dienst
Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund des Geschlechts
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund des Geschlechts liegt beispielsweise vor, wenn
- eine Bewerberin/ein Bewerber aufgrund des Geschlechts (und nicht aufgrund der geringeren Qualifikation) benachteiligt wird
- eine Dienstnehmerin/ein Dienstnehmer bei gleicher Leistung und gleicher Qualifikation ein geringeres Gehalt erhält, weil sie Frau/er Mann ist
- eine Bedienstete/ein Bediensteter sexueller Belästigung durch die Vertreterin/den Vertreter der Dienstgeberin/des Dienstgebers oder durch Dritte ausgesetzt ist
Jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts durch eine Bedienstete/einen Bediensteten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gilt als Dienstpflichtverletzung.
Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebots können sich von Diskriminierung Betroffene im Bundesdienst an die zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten sowie weibliche Bedienstete auch an die Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte) oder direkt an die Bundes-Gleichbehandlungskommission wenden.
oesterreich.gv.at bietet ausführliche Informationen zum Thema "Sexuelle Belästigung" und den daraus resultierenden rechtlichen Folgen.
Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung liegt beispielsweise vor, wenn
- einer homosexuellen Mitarbeiterin/einem homosexuellen Mitarbeiter nach Bekanntwerden ihrer/seiner sexuellen Orientierung gekündigt wird
- eine Bewerberin/ein Bewerber nicht eingestellt wird, weil sie/er für den Job zu alt ist
Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebots können sich von Diskriminierung Betroffene im Bundesdienst an die zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten sowie weibliche Bedienstete auch an die Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte) oder direkt an die Bundes-Gleichbehandlungskommission wenden.
Weiterführende Links
- Bundes-Gleichbehandlungskommission (→ BKA)
- Gleichbehandlungsbeauftragten und Kontaktfrauen – Frauenbeauftragte (→ BKA)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion