Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Tilgung

Ein Kredit muss nicht nur aufgenommen, sondern auch verlässlich zurückgezahlt werden. Die Tilgung erfolgt dabei je nach Kreditart in unterschiedlichen Formen – etwa durch regelmäßige Raten oder am Laufzeitende in einem Betrag. Der folgende Abschnitt erklärt die gängigen Tilgungsarten, informiert über Rechte und Pflichten bei Zahlungsschwierigkeiten und zeigt auf, unter welchen Bedingungen eine vorzeitige Rückzahlung möglich ist.

Allgemeines

Bei einem Kreditvertrag mit fester Laufzeit ist die Kreditgeberin/der Kreditgeber verpflichtet, der Kreditnehmerin/dem Kreditnehmer auf deren/dessen Verlangen jederzeit während der Kreditlaufzeit kostenlos einen Tilgungsplan zur Verfügung zu stellen. Der Tilgungsplan gibt an, in welchen Zeitabständen welche Zahlungen zu leisten sind und welche Bedingungen dafür gelten. Er muss die einzelnen Raten nach Tilgungsanteil, Zinsen und allfälligen Zusatzkosten aufschlüsseln.

Handelt es sich um einen Kreditvertrag mit variablem Zinssatz, ist zusätzlich anzugeben, dass der Tilgungsplan nur bis zur nächsten Änderung des Sollzinssatzes gültig ist.

Abstattungskredite

Bei einem Abstattungskredit erfolgt die Rückzahlung des Kreditbetrags samt Zinsen in Form regelmäßiger monatlicher Raten, den sogenannten Annuitäten. Eine Annuität ist eine gleichbleibende Kreditrate, die sich aus zwei Teilen zusammensetzt: einem Zinsanteil, der auf den jeweils noch offenen Kreditbetrag berechnet wird, und einem Tilgungsanteil, der zur Rückzahlung des geliehenen Kapitals dient. Da sich der offene Kreditbetrag mit jeder Zahlung verringert, sinkt im Lauf der Zeit der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil entsprechend steigt – die Monatsrate bleibt dabei gleich.

Endfällige Kredite

Für endfällige Kredite werden während der Kreditlaufzeit ausschließlich die Kreditzinsen bezahlt. Der ausbezahlte Kreditbetrag wird am Ende der Laufzeit auf einmal zurückgezahlt. Die Kreditsicherung wird in der Regel durch einen Tilgungsträger (z.B. ein Wertpapierfonds oder eine Versicherung) gewährleistet. Das Tilgungsträgerrisiko, d.h. die unbestimmte Entwicklung des Tilgungsträgers, sollte bei der Kreditentscheidung berücksichtigt werden.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsschwierigkeiten, d.h. wenn eine Kreditrate nicht zeitgerecht bezahlt werden kann, sollte unverzüglich Kontakt mit der Bank aufgenommen werden. Die finanzielle Situation muss geklärt werden. Eventuell können die Kreditkonditionen angepasst werden, z.B. die Kreditrate verringert und die Laufzeit verlängert, Kreditraten gestundet oder der Zinssatz angepasst wird.

Ausstehende Kreditraten, Mahnspesen und Verzugszinsen sollten so schnell wie möglich bezahlt werden. Ansonsten können diese zum noch offenen Kreditbetrag hinzugezählt werden, d.h. auch für diese Kosten müssten folglich Kreditzinsen bezahlt werden.

Bei bestimmten Kreditvereinbarungen ist es möglich, dass bei Zahlungsverzug alle noch offenen Teilzahlungen sofort fällig gestellt werden. Es tritt ein sogenannter Terminsverlust ein. Das ist dann zulässig, wenn die Zahlung seit mindestens sechs Wochen ausständig ist und die Bank nachweislich eine Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen übermittelt hat – und diese Frist ungenutzt verstrichen ist.

Vorzeitige Rückzahlung

In der Regel können Kredite mit variablem Zinssatz jederzeit ohne Zusatzkosten vorzeitig zurückgezahlt werden. Die vollständige vorzeitige Rückzahlung gilt rechtlich als Kündigung des Kreditvertrags.

Bei Krediten mit fixer Verzinsung darf jährlich ein Betrag von 10.000 Euro ohne zusätzliche Kosten zurückgezahlt werden. Sollte der bezahlte Betrag höher als 10.000 Euro sein, darf maximal 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages an Zusatzkosten verrechnet werden.

Bei hypothekarisch besicherten Krediten ist es erlaubt, eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer allfälligen Fixzinsperiode zu vereinbaren. Falls die vorzeitige Rückzahlung ohne Einhaltung dieser Kündigungsfrist erfolgt, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart oder verrechnet werden, die aber nicht höher sein darf als 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages.

Weiterführende Links

Vorzeitige Rückzahlung (→ BMASGPK)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz