Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Allgemeines zu sozialen Diensten
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Zu den sozialen Diensten zählen
- mobile Dienste (z.B. Essen auf Rädern),
- ambulante Dienste (z.B. psychosozialer Dienst),
- teilstationäre Dienste (z.B. Tagesheimstätten),
- stationäre Dienste (z.B. Alten- und Pflegeheime).
Werden für die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen Kostenbeiträge eingehoben, so sind dafür soziale Aspekte (z.B. Art des Dienstes, Höhe des Einkommens, Höhe des Pflegegeldes) zu berücksichtigen. Die tatsächlichen Kosten erfahren Sie direkt bei den Anbietern.
Nähere Informationen zum Thema "Kosten für Alten- und Pflegeheime" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Voraussetzungen
Die Bundesländer sind grundsätzlich zur Erbringung der sozialen Dienste für pflegebedürftige Menschen verpflichtet bzw. haben dafür zu sorgen, dass die sozialen Dienste qualitäts- und bedarfsgerecht in ausreichendem Maß – etwa durch Trägerorganisationen (z.B. Volkshilfe, Caritas, Diakonie, Arbeiter-Samariter-Bund, Hilfswerk, Lebenshilfe) – zur Verfügung gestellt werden.
Hinweis
Auf die Leistung sozialer Dienste besteht kein Rechtsanspruch.
Zuständige Stelle
- das Gemeindeamt oder die Bezirkshauptmannschaft
- in Statutarstädten: der Magistrat
- in Wien: das Sozialzentrum bzw. der Fonds Soziales Wien
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde bzw. direkt beim Wohlfahrtsträger, welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen.
Zusätzliche Informationen
- Infoservice: Sammlung mobiler Sozialer Dienste, stationärer Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen etc. (→ BMASGPK)
- Sozialzentrum (→ Stadt Wien)
- Fonds Soziales Wien (→ FSW)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion