Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:
1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank
Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt
Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.
Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.
Zusätzliche Informationen
- Fahrzeugtypisierung (Österreich)
- Voraussetzungen für die Kfz-Zulassung
- Fahrzeugimport (→ BMF)
- Verfahren (→ BMF)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen