Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Ankauf und Haltung von Haustieren

Am 1. Jänner 2005 ist das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz (TSchG) in Kraft getreten. Die letzte Novellierung des TSchG erfolgte 2022.

Folgende Vorschriften gibt es für den Ankauf und die Haltung von Haustieren:

  • Hunde und Katzen dürfen in Zoofachgeschäften und anderen gewerblichen Einrichtungen, in denen Tiere angeboten werden, zum Zwecke des Verkaufes, der Vermittlung oder sonstiger gewerblicher Tätigkeiten nicht gehalten und ausgestellt werden.
  • Es ist verboten, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen zu importieren, zu erwerben, zu vermitteln, weiterzugeben, auszustellen oder zu bewerben bzw. in der Werbung abzubilden.
  • Tierquälerei ist laut Gesetz ausdrücklich verboten und liegt dann vor, wenn einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden bzw. ein Tier in schwere Angst versetzt wird.
  • Schmerzen verursachende Halsbänder (wie etwa Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder) oder elektrisierende sowie chemische Dressurgeräte dürfen nicht verwendet werden.
  • Bei der Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsbehörden oder des Bundesheeres dürfen Korallenhalsbänder von besonders geschulten Leuten – unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit – verwendet werden.
  • Hunde dürfen nicht, auch nicht vorübergehend, an einer Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden. Das kurzzeitige Anbinden eines Hundes vor einem Geschäft (zum Beispiel beim Einkauf) ist erlaubt.
  • Grundsätzlich verboten sind Eingriffe an Tieren, die nicht therapeutischen oder diagnostischen Zwecken oder der fachgerechten Kennzeichnung dienen. Insbesondere ist zum Beispiel das Kupieren von Schwänzen und Ohren und das Entfernen von Krallen oder Zähnen verboten.
  • Ebenfalls ist es verboten, ein Heim- oder Haustier oder ein gehaltenes nicht heimisches Wildtier auszusetzen.
  • Die grundlose Tötung von Tieren ist ausdrücklich verboten. Zum Zweck der Ausbildung an wissenschaftlichen Einrichtungen ist eine Tötung nur dann erlaubt, wenn sie für den angestrebten Zweck unbedingt notwendig ist und nicht durch alternative Methoden ersetzt werden kann.

Zur Haltung von Tieren ist jede/jeder berechtigt, die/der zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in der Lage ist sowie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Voraussetzung ist, dass die Tiere entsprechend betreut und ihren Bedürfnissen gemäß gehalten werden. Zu beachten sind vor allem die folgenden Faktoren:

  • Verfügbares Platzangebot
  • Bewegungsfreiheit
  • Bodenbeschaffenheit
  • Bauliche Ausstattung der Unterkünfte
  • Klima
  • Licht
  • Temperatur
  • Betreuung
  • Ernährung
  • Möglichkeit zu entsprechenden sozialen Kontakten mit anderen Tieren

Achtung

An Minderjährige unter 16 Jahren dürfen Tiere ohne Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten nicht abgegeben werden.  

Tipp

Die Registrierung in der Heimtierdatenbank ist Pflicht. Bitte überprüfen Sie ob Ihr Hund schon registriert ist!

Weiterführende Links

Rechtsgrundlage

Tierschutzgesetz (TSchG)

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz